Ausnahmegenehmigungen zur europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Umweltausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 29. August 2019:

Die EU-Mitgliedstaaten sind 1992 mit der Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen (CBD) die Verpflichtung eingegangen, die biologische Vielfalt zu erhalten. Umgesetzt wird dieses Ziel unter anderem mit der EU-Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie).

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.

Auch in und um Düsseldorf gibt es mit dem Uedesheimer Rheinbogen, dem Zonser Grind sowie dem Rotthäuser und Morper Bachtal Flächen, die unter die FFH-Richtlinien fallen.

Zu den in Düsseldorf vorkommenden besonders oder streng geschützten Arten gehören nach derzeitigem Kenntnisstand 39 Vogelarten, 11 Säugetierarten (überwiegend Fledermausarten), 6 Fischarten, 3 Amphibien-/Reptilienarten, 2 Käferarten und 1 Libellenart.

Verstöße gegen die FFH-Richtlinie in geschützten Gebieten ziehen schwer oder gar nicht abschätzbare Folgen für diese Arten und deren Lebensräume nach sich.                                                                            

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele genehmigte und ungenehmigte Verstöße gegen die FFH-Richtlinie waren in den letzten fünf Jahren in Düsseldorf festzustellen? 
     
  2. Welche Ausnahmegenehmigungen hat die zuständige Naturschutzbehörde aus welchen Gründen in den letzten fünf Jahren in Düsseldorf erteilt? 
     
  3. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden für die Verstöße gegen die FFH-Richtlinie in den letzten fünf Jahren in Düsseldorf vereinbart und wie ist der Stand ihrer Umsetzung?

Mit freundlichen Grüßen 
 

Natalie Meisen                                   Odd Krause                         Rita Kiwitt           

 

Antwort der Verwaltung am 10.10.2019 (Beigeordnete Stulgies)

zu Frage 1: Die FFH-Gebiete, die ganz oder teilweise im Stadtgebiet Düsseldorf liegen, sind die Gebiete „Überanger Mark“, „Urdenbach- Kirberger Loch- Zonser Grind“, „Rotthäuser und Morper Bachtal“ und „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“.
In den letzten 5 Jahren waren keine genehmigten oder ungenehmigten Verstöße gegen die FFH-Richtlinie  festzustellen.

zu Frage 2: In den letzten 5 Jahren wurde keine Ausnahmegenehmigung erteilt

zu Frage 3: Da in den letzten 5 Jahren keine Verstöße gegen die FFH-Richtlinie zu verzeichnen waren, waren auch keine Ausgleichsmaßnahmen zu vereinbaren (vergleiche Antwort zu Frage 1.).