Auswirkungen übergroßer PKW auf den Stadtverkehr

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 5. Juni 2019:              

Immer mehr Sport Utility Vehicles (SUVs) fahren auf den Straßen Düsseldorfs. Es handelt sich nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes um das am stärksten wachsende Fahrzeugsegment. Hinzu kommen, insbesondere in der Innenstadt, Sportwagen und Luxus-Limousinen. Gemeinsam ist ihnen eine Fahrzeugbreite von weit über 1,80 Metern.

Der Trend zu übergroßen PKW wird von Umweltverbänden sehr kritisch gesehen; diese Fahrzeuge sind übergewichtig und übermotorisiert. Entsprechend überhöht sind ihr Kraftstoffverbrauch, ihr Ausstoß an Schadstoffen und ihr Beitrag zum Klimawandel. Hier setzt die Besteuerung von PKW nach ihrem Schadstoffausstoß unter Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts, statt nach Gesamtschadstoffausstoß,  wenig Anreiz für kleinere, schadstoffärmere Fahrzeuge.

Weiterhin stellt der Platzbedarf übergroßer Fahrzeuge auf den Straßen ein Gefährdungsrisiko dar, verengt Straßen und Gehwege und verschärft die Parkraumsituation. In Tiefgaragen blockieren SUVs teils benachbarte Parkplätze. Hier verlangt die Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung– SbauVO) in § 122 nur eine Mindest-Einstellplatzbreite von 2,30 bis 2,50 Metern. Die auch in NRW angewandten Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sehen für Längsstellplätze eine Mindestbreite von nur 2 Metern vor. SUV-Hersteller gehen hier an die Grenzen des Zulässigen.

Am 22.09.2014 wurde das Amt für Verkehrsmanagement von der NRZ zitiert, dass sie auf das Platzproblem reagiert, indem die Markierungen für individuelle Parkbuchten weggelassen werden. Auf diese Weise lässt das Amt für Verkehrsmanagement zu, dass große, besonders umweltschädliche Fahrzeuge auf Kosten von kleineren Fahrzeugen mehr Platz einnehmen können. 

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:                              

  1. Wie hat sich die Zahl der in Düsseldorf zugelassenen übergroßen PKW (z.B. SUVs, Sportwagen, Limousinen) in den letzten fünf Jahren entwickelt?
     
  2. Wie viele Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die auf den Platzbedarf von übergroßen PKW zurückzuführen sind, waren in den vergangenen fünf Jahren zu verzeichnen (bitte aufschlüsseln nach Parkverstößen und anderen Verkehrsverstößen)? 
     
  3. In welchem Umfang hat das Amt für Verkehrsmanagement in den vergangenen fünf Jahren Fahrbahnmarkierungen zugunsten übergroßer PKW geändert oder weggelassen und hält die Verwaltung eine Begünstigung übergroßer PKW aus Sicht von Klimaschutz und trotz zunehmenden Parkdruck weiterhin für zielführend?                                       

Mit freundlichen Grüßen
 

Anja Vorspel                    Georg Blanchard                                   Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 05.06.2019 (Beigeordnete Zuschke)

zu Frage 1: Bei der Zulassung von Fahrzeugen erfolgt eine Erfassung bzw. Kennzeichnung im Fachverfahren nach PKW, LKW usw. Eine Differenzierung nach SUVs, Sportwagen oder Limousinen erfolgt nicht. Aufgrund dessen kann eine entsprechende Auswertung nicht erfolgen.

zu Frage 2: Informationen dazu liegen der Stadtverwaltung nicht vor. Fahrzeugbreiten werden im Bußgeldverfahren nicht erhoben und sind auch nachträglich nicht ermittelbar. Die festgestellte Inkongruenz von Stellplatzbreiten und Fahrzeugbreiten betrifft allerdings nach den Feststellungen der städtischen Verkehrsüberwachung bei einer Stellplatzbreite von 2 m bereits Fahrzeuge wie den VW Golf und den Opel Astra (Breite incl. Außenspiegeln >2 m). Seitens der Verkehrsüberwachung wird deshalb das geringfügige Überschreiten der Parkflächenmarkierung um wenige Zentimeter bereits seit Jahren nicht mehr geahndet, weil ansonsten die vorhandenen Parkflächen für einen Großteil der Kraftfahrzeuge nicht mehr nutzbar wären.

zu Frage 3: Die Planung und Markierung von Parkständen erfolgt im Rahmen der technischen und rechtlichen  Regelwerke, denen unter anderem Maße für Parkstände entnommen werden können. Eine explizite Berücksichtigung von übergroßen Fahrzeugen erfolgte in den letzten Jahren nicht.