Barrierefreiheit für öffentliche Gebäude

Bauauschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 05. September 2017:  Menschen mit Behinderung haben zuweilen immer noch Schwierigkeiten in öffentliche Gebäude der Stadt, ihrer Betriebe und Unternehmen zu gelangen und/oder sich in ihnen zu bewegen. 

Ein uneingeschränkter Zugang ist somit oftmals nicht gewährleistet. Dies steht im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgesetz und zur rechtlich geltenden „ UN- Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die 2009 in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Norm DIN 18040-1 gibt die Barrierefreiheit vor für u.a. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. In öffentlichen Neubauten sind diese Vorschriften zwingend. Dennoch ist es notwendig für die Mobilität und Zugänglichkeit von Menschen mit Behinderungen in öffentlichen Gebäuden, dass auch bestehende Gebäude barrierefrei umgebaut werden. 

Über 35 Jahre hat es gedauert bis der U-Bahnhof Nordstraße endlich einen Aufzug sowie ein taktiles Leitsystem im Bodenbelag erhalten hat, um Menschen mit Behinderung den Zugang zu erlauben. Eine wahrlich peinliche Posse für die Stadt Düsseldorf. Als unterzeichnende Stadt der „Erklärung von Barcelona von 1995“ mit dem Titel "Die Stadt und die Behinderten“, in der umfangreiche Maßnahmen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung versprochen werden, sehen wir die Stadt Düsseldorf in der Pflicht, bestehende Mängel zu beseitigen. 

Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE. folgende Fragen:

  1. r wie viele städtische Gebäude und Einrichtungen von städtischen Tochtergesellschaften wurde die Barrierefreiheit erfasst, für wie viele wurde diese noch nicht erfasst?

2. Bis wann wird die Barrierefreiheit für alle städtischen Gebäude und Einrichtungen von städtischen Tochtergesellschaften erfasst werden?   

3. Gibt es bei der Verwaltung Vorstellungen, in welchem Zeitrahmen bestehende Gebäude barrierefrei umgebaut werden sollen und wie sehen diese aus?

Mit freundlichen Grüßen 

Daniela Dauner                                Peter Klein             Moritz Westerberg

 

Antwort der Verwaltung am 05.09.2017 (Beigeordnete Schneider)

zu Frage 1: Die Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalens verankert. Die Baumaßnahmen aller bauenden Ämter der Landeshauptstadt Düsseldorf werden ab einer Höhe von 500.000 EUR mit dem Runden Tisch Bauen abgestimmt. Unterhalb der genannten Wertgrenze wird einmal jährlich mittels Informationsvorlage im Bauausschuss der Bericht zur Barrierefreiheit in städtischen Gebäuden im Rahmen von Hochbaumaßnahmen und -projekten ab 250.000 EUR vorgestellt. Grundsätzlich werden alle Maßnahmen
für Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung von planerischen, bautechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt. Basis hierfür ist die „Checkliste für barrierefreies Bauen“, die im Rahmen der Standards im Hochbau der Landeshauptstadt Düsseldorf festgeschriebene Planungsgrundlage für alle Hochbaumaßnahmen ist.

Die Verwaltung arbeitet in vielen Bereichen an der Verbesserung der Datenlage.

- In Abstimmung mit dem Amt für Soziale Sicherung und Integration und dem Amt für Gebäudemanagement sind durch das Kooperationsprojekt der Agentur Barrierefrei NRW mit der TU-Dortmund bisher rund 106 öffentlich zugängliche Gebäude begangen worden. Die Gebäude der Tochtergesellschaften wurden im Rahmen dieses Projektes nicht berücksichtigt, da die Töchter die Maßnahmen zur Barrierefreiheit in eigener Zuständigkeit durchführen. Beispielhaft sind hier die Gebäude
der Bädergesellschaft und des Flughafens Düsseldorf zu benennen, deren barrierefreie Maßnahmen über die entsprechenden Internetseiten aufzurufen sind.

- Zur weiteren Vervollständigung der Informationen wird durch das Amt für Gebäudemanagement
auf Basis des laufenden Projektes "Sanierung städtischer Gebäude" im Rahmen der Begehungen aller Gebäude der Stadt Düsseldorf -mit Ausnahme von Schul- und Kulturgebäuden- das Thema Barrierefreiheit gesondert betrachtet und aufgenommen. In einer Matrix werden neben den baulichen, technischen
und energetischen Zuständen auch die Belange zur Barrierefreiheit betrachtet. Diese Informationen fließen dann in die Datenbanken als Grundlage für weitere Planungen ein.

- Das Schulverwaltungsamt hat zur Erfassung der Barrierefreiheit an den ca. 160 Schulstandorten ein externes Büro beauftragt. Im ersten Schritt wurde ein auf Schulgebäude zugeschnittener Prüfkatalog erarbeitet. Anhand dieses Katalogs werden derzeit zunächst sechs Schulstandorte unterschiedlicher Schulformen untersucht. Die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen sollen noch in diesem
Jahr in den zuständigen Fachgremien (Beirat für Menschen mit Behinderung, Runder Tisch Kinder Jugend und Familien, Schulausschuss) erörtert werden. Bei Bedarf wird der Prüfkatalog auf die Belange der verschiedenen Zielgruppen modifiziert und die Untersuchungen der Schulstandorte fortgesetzt.

zu Frage 2: Das Kooperationsprojekt der Agentur Barrierefrei NRW mit der TU-Dortmund wird
fortgesetzt. Das Amt für Soziale Sicherung und Integration und das Amt für Gebäudemanagement
werden das Projekt aus städtischer Sicht weiterhin begleiten.
Im Rahmen des beim Amt 23 laufenden Projekts "Sanierung städtischer Gebäude" ist vorgesehen, die Begehungen bis Ende 2017 abzuschließen. Ein Bestandteil der Begehungen ist die Aufnahme der Barrierefreiheit. Das Schulverwaltungsamt strebt an, die rund 160 Schulstandorte bis zum Ende der
Sommerferien im Jahr 2018 im Hinblick auf deren Barrierefreiheit zu untersuchen.

zu Frage 3: Es wird kontinuierlich an einer Verbesserung der Barrierefreiheit gearbeitet. Die Barrierefreiheit ist ein Bestandteil aller hochbaulichen Maßnahmen nach den gesetzlichen und stadtinternen Vorgaben. Ein Abschluss der Maßnahmen kann nicht benannt werden. 
Mit den Ergebnissen aus dem Projekt "Sanierung städtischer Gebäude" werden zudem vertiefende Informationen zum Stand der Barrierefreiheit in den städtischen Gebäuden gesammelt.