Barrierefreiheit für öffentliche Gebäude bei der Stadtverwaltung Düsseldorf

Bauausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Bauausschuss am 12.02.2013:

Personen mit Handicap, insbesondere Menschen in Rollstühlen, Sehbehinderte und Gehörlose haben zuweilen Schwierigkeiten in Öffentliche Gebäude der Stadt, ihrer Betriebe und Gesellschaften zu gelangen und/oder sich in ihnen zu bewegen.
Damit ist ein uneingeschränkter Zugang nicht gewährleistet. Die nach wie vor gegebenen Einschränkungen von Menschen mit Behinderungen werden verschärft. Dies steht im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgesetz und zur rechtlich geltenden „ UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, sowie  der EU-Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 der so genannten Rahmenrichtlinie Beschäftigung für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
Als unterzeichnende Stadt der „Erklärung von Barcelona von 1995“ sehen wir die Stadt Düsseldorf in der Pflicht, bestehende Mängel regelmäßig zu erfassen und sie in einer noch festzulegenden Zeitschiene zu beseitigen.

Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE. folgende Fragen:

  1. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele und welche städtischen Gebäude, und Einrichtungen von städtischen Eigenbetrieben, nach DIN 18040-1 noch nicht barrierefrei sind?
    Wenn nein: warum nicht?  Wenn ja: bitte auflisten.

  2. Wann wurde zuletzt eine Bestandsaufnahme durchgeführt und welche Maßnahmen und Zeitschienen zur Erfüllung o. g. DIN wurden seinerzeit festgelegt?

  3. Sind konkrete Kriterien zur Behebung etwaiger Mängel bei allen Gebäuden und Einrichtungen von städtischen Eigenbetrieben festgelegt worden?
    Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht?

Freundliche Grüße


Daniela Dauner                Moritz Westerberg                Peter Klein


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Bonin:

Frage 1:
Ist der Verwaltung bekannt, wie viele und welche städtischen Gebäude, und Einrichtungen von städtischen Eigenbetrieben, nach DIN 18040-1 noch nicht barrierefrei sind?
Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: bitte auflisten.

Frage 2:
Wann wurde zuletzt eine Bestandsaufnahme durchgeführt und welche Maßnahmen und Zeitschienen zur Erfüllung o.g. DIN wurden seinerzeit festgelegt?

Frage 3:
Sind konkrete Kriterien zur Behebung etwaiger Mängel bei allen Gebäuden und Einrichtungen von städtischen Eigenbetrieben festgelegt worden?
Wenn ja: Welche? Wenn nein: Warum nicht?

Antwort zu 1-3:
Auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) arbeiten Vertreter der Behindertenverbände, der Verwaltung und der Politik im Rahmen der „Runden Tische“ Bauen, Verkehr und Kommunikation eng zusammen. Hier werden standortbezogene individuelle Lösungen auf Basis der städtischen Standards zur Barrierefreiheit erarbeitet.
Durch das Amt für Gebäudemanagement werden in Summe 2.028 Gebäude an 877 Standorten betreut. Die Stadtverwaltung hat 2004 damit begonnen, bei den Gebäuden mit hohem Öffentlichkeitsverkehr den Zustand der Barrierefreiheit zu erfassen und zu verbessern. Jede neue barrierefreie Maßnahme wird sukzessive katalogisiert.

Grundsätzlich werden bei alle öffentlich zugänglichen Neubauten die gesetzlichen Vorgaben und Regeln sowie die eigenen städtischen Standards zur Barrierefreiheit beachtet. Entsprechendes gilt auch für alle genehmigungspflichtigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.

Alle beschlussbedürftigen Hochbaumaßnahmen werden seitens des Amtes für Gebäudemanagement dem "Runden Tisch Bauen" vorgestellt. Darüber hinaus wird im Bauausschuss - wie noch von der Kleinen Kommission Barrierefreiheit beschlossen - einmal im Jahr zur Barrierefreiheit in städtischen Gebäuden berichtet (zuletzt noch in der Sitzung am 20.11.2012).

Hervorzuheben ist, dass das gemeinsam mit der "Kleinen Kommission Barrierefreiheit" entwickelte und bereits zu rund 76% baulich umgesetzte Konzept zur Barrierefreiheit in Schulen auch zukünftig weiter verfolgt wird.
Circa 67 Verwaltungsgebäude, Stadtbüchereien, Berzirksverwaltungsstellen, etc sind zum Zustand der Barrierefreiheit erfasst. In die Bezirksverwaltungsstellen und Sälen mit gesamtstädtischer Bedeutung ist der Einbau von induktiven Höranlagen geplant. Von 14 Sälen wur-den bisher sechs umgerüstet.