Barrierefreiheit in Schulen

Bauausschuss
Bauausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 20. Oktober 2015:  Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurden die Rechte der Menschen mit Behinderungen als Menschenrechte postuliert. Damit wurde die Behindertenpolitik auf eine qualitativ neue Stufe gehoben. Seit 2009 gilt die Konvention in Deutschland. 

Sie garantiert im Artikel 7, dass die Vertragsstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen „um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können “. 

Im Artikel 24 der Konvention wird das Recht auf Bildung konkretisiert: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass … Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“. 

Aufgrund vielfältiger Barrieren werden jedoch auch heute noch Menschen mit Behinderung an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert. 

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. In welchen Düsseldorfer Schulen fehlt ein barrierefreier Zugang zu allen Klassen- und Fachräumen?
  1. In welchen Düsseldorfer Schulen fehlen Behindertentoiletten?
  1. In welchem konkreten Zeitraum ist vorgesehen, die Mängel zu beseitigen (aufgeschlüsselt nach Schulen und Maßnahmen)?

Freundliche Grüße          

Daniela Dauner                            Peter Klein                       Moritz Westerberg

 

Antwort der Verwaltung am 20.10.2015 (Beigeordneter Dr. Bonin)

zu Frage 1, Frage 2 und Frage 3:

In der vom Rat der Stadt Düsseldorf seinerzeit eingerichteten Kleinen Kommission Barrierefreiheit
wurde bereits im Jahr 2008 ein vom Amt für Gebäudemanagement unter Beteiligung
des Schulverwaltungsamtes entwickeltes Konzept für Barrierefreiheit an Düsseldorfer Schulen
abgestimmt und genehmigt.

Das in der Folge mittlerweile insgesamt zu 76% umgesetzte und weiter verfolgte Konzept
sieht vor, eine angemessene Zahl städtischer Schulen baulich so herzurichten, dass mobilitätseingeschränkte,
seh- und höreingeschränkte Schülerinnen und Schüler in allen im Stadtgebiet
vertretenen Schulformen unterrichtet werden können. Berücksichtigt werden im Rahmen
des Konzeptes 22 Grundschulen, 5 Hauptschulen, 5 Realschulen, 5 Gymnasien und 2
Gesamtschulen. Sowohl durch die Anzahl als auch die durch Auswahl wird eine Schulteilnahme
im sozialräumlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler gesichert. Abschließend
wird ca. ein Drittel aller Schulstandorte barrierefrei umgerüstet sein.

Über das Konzept ‚Barrierefreie Schulen’ hinaus werden bei allen baulichen Maßnahmen im
Zuge des Masterplans Schulen Verbesserungen für seh- und höreingeschränkte Personen
eingeplant und ausgeführt. Das umfasst zum Beispiel kontrastreiche Gestaltung von Wand
und Boden, Markierungen der Treppenanlagen oder Akustikmaßnahmen.
Grundsätzlich werden bei allen Neubauten die gesetzlichen Vorgaben und Regeln sowie die
eigenen städtischen Standards zur Barrierefreiheit beachtet. Entsprechendes gilt auch für
alle genehmigungspflichtigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.

Alle beschlussbedürftigen Hochbaumaßnahmen werden seitens des Amtes für Gebäudemanagement
dem "Runden Tisch Bauen" vorgestellt. Darüber hinaus wird im Bauausschuss -
wie noch von der Kleinen Kommission Barrierefreiheit beschlossen - einmal im Jahr zur Barrierefreiheit
in städtischen Gebäuden berichtet, zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses
am 20.01.2015.