Baumfällungen auf dem Martin-Luther-Platz

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 26.03.2014:

Am 24. Februar wurden auf dem Martin-Luther-Platz in einer Nacht- und Nebelaktion 13 Bäume gefällt. Sie wurden beseitigt für die Erweiterung der Tiefgarage der Schadow-Arkaden, obwohl gegen die Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Befreiung von der Art der Nutzung auf Betreiben der LINKEN in der BV 1 ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig ist.

Für die notwendige Fällgenehmigung ist eine Baugenehmigung bzw. ein Teilbaugenehmigung erforderlich. Zur Erteilung der Baugenehmigung sind Befreiungen notwendig, die von einem politischen Gremium erteilt werden müssen. Ebenso erforderlich sind die Beteiligung angrenzender Grundstückeigentümer und die Beachtung von Auflagen z. B. aus dem Denkmalschutz. Das Gleiche gilt bei der Erteilung einer Teilbaugenehmigung.

Die Johanneskirche steht unter Denkmalschutz; es wurden bereits im Vorfeld Bedenken zur Beeinträchtigung der Standfestigkeit des Gebäudes durch die Bauarbeiten erhoben. Entsprechende Gutachten und Stellungnahmen zum Denkmalschutz und der Statik des Kirchengebäudes sind bei der Erteilung der Baugenehmigung zu berücksichtigen.

Bei dem Martin-Luther-Platz handelt es sich um ein städtisches Grundstück. Nach Auskunft der Stadtverwaltung sind die Fällungen vom Investor der Tiefgarage vorgenommen worden. Dazu müsste es eine Erlaubnis der Stadt gegeben haben.

Aus diesen Gründen stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgende Fragen:

  1. Lagen zum Zeitpunkt der Baumfällungen eine Baugenehmigung bzw. Teilbaugenehmigung und eine Fällgenehmigung für die 13 gefällten Bäume vor, wenn ja, mit welchen Auflagen?

  2. Lagen zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung bzw. der Teilbaugenehmigung Gutachten zum Denkmalschutz und zur Statik des Kirchengebäudes und eine Stellungnahme des benachbarten Grundstückeigentümers vor?

  3. Auf welche privatrechtliche Befugnis stützt sich der Investor, die ihm die Erlaubnis gibt, der Stadt gehörende Bäume auf einem städtischen Grundstück fällen zu lassen und wer bzw. welches Gremium hat gegebenenfalls über die Erteilung der privatrechtlichen Erlaubnis entschieden?

Freundliche Grüße

Peter Klein                               Wolfram Müller-Gehl                            Ben Klar


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Bonin:


Antwort zu Frage 1-3:

Zum Zeitpunkt der Baumfällungen lagen eine Teilbaugenehmigung und eine Fällgenehmigung für die 13 gefällten Bäume vor.

Wie auch bereits in der Beantwortung der Anfrage aus aktuellem Anlass zur Ratssitzung am 13. Februar ausgeführt, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Erteilung des im Juni 2013 im APS beschlossenen Bauvorbescheides bereits die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Baumfällung geschaffen. Die dort gemachten Vorgaben werden von der Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf zurzeit umgesetzt.
Bei der Unterbauung von öffentlichen Verkehrsflächen wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 20.03.1980 ein Gestattungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Bauherrn geschlossen. Dieser Vertrag verschafft dem Bauherrn die privatrechtliche Erlaubnis zur Unterbauung. Gleichfalls werden mit diesem Vertrag weitere mit dem in Rede stehenden Bauvorhaben zusammenhängende Fragestellungen geregelt. Entsprechend wurde auch in diesem Fall verfahren. So sind vorliegend z.B. Regelungen zu den Fällungen der Bäume und den Ersatzpflanzungen sowie an die Landeshauptstadt Düsseldorf zu leistende Zahlungen getroffen. Die Regelungen korrespondieren mit den Regelungen der o.g. Teilbau- und Fällgenehmigung, in der eine Auflage zur Wertersatzpflanzung gem. Baumschutzsatzung getroffen wurde.

Eine weitere Auflage der Teilbaugenehmigung ist, dass zum Schutz der benachbarten Denkmale an diesen eine Beweissicherung durchgeführt wird. Außerdem bestehen noch Auflagen des Stadtentwässerungsbetriebs.

Die denkmalrechtliche Erlaubnis lag bei Erteilung der oben genannten Genehmigung vor. Auch der Nachweis eines staatlich anerkannten Sachverständigen zur Standsicherheit der Kirche sowie alle anderen erforderlichen Gutachten und Stellungnahmen lagen zum Genehmigungszeitpunkt vor. Mit den Vertretern der Johanneskirche wurde zuletzt am 18.02.2014 über die anstehenden Bauarbeiten gesprochen.