Beabsichtigte Senkung des Finanzierungsanteils des Bundes zu den Kosten der Unterkunft für ALG II-Beziehende gemäß § 22 SGB II

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 12. November 2009:

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2009 - auf seiner letzten Sitzung in der 16. Wahlperiode - einen Gesetzesentwurf zur weiteren Absenkung des Finanzierungsanteils des Bundes an den KdU beschlossen. Es ist beabsichtigt, den Bundesanteil von durchschnittlich 26 % auf durchschnittlich 23,6 % abzusenken. Dadurch kommt es im Jahr 2010 laut Aussagen des Städte- und Gemeindebundes zu einer Mehrbelastung der Kommunen von 2 Mrd. Euro. Ursprünglich sollte die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft die Kommunen vor zusätzlichen Belastungen schützen und darüber hinaus für eine gesetzliche Entlastung von 2,5 Mrd. Euro jährlich sorgen.

Aus diesem Anlass fragt die Fraktion DIE LINKE an:

  1. Welche Auswirkungen hätte die geplante Absenkung der Bundesbeteiligung auf den Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Jahr 2010 voraussichtlich?

  2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die gesamten KdU für das Jahr 2010?

  3. Ist seitens der Verwaltung geplant, den Wegfall von Bundesmitteln im Bereich KdU durch „Einsparungen“ bei den Betroffenen (verstärkte Umzugsaufforderungen usw.) zu kompensieren?

Freundliche Grüße

Frank Laubenburg
Fraktionsvorsitzender

DIE LINKE. Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf