Beherbergungssteuer jetzt einführen

Rat
Stadtrat

Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 15.12.2022 (RAT/441/2022):

Düsseldorf erhebt ab dem 01.03.2023 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 7,5 v. H. des Übernachtungspreises. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung zu erstellen und dem Rat in seiner ersten Sitzung in 2023 zur Abstimmung vorzulegen.

Der § 6 der Haushaltssatzung im Haushaltsplan 2023 wird demgemäß wie folgt ergänzt:

„3. Beherbergungssteuer auf 7,5 v. H. des Beherbergungsentgelts“

Im Teilergebnisplan des Dezernats 02 ist der Haushaltsansatz für Einnahmen aus sonstigen Steuern für 2023 um 28,1 Mio. Euro zu erhöhen.

Für den Finanzplanzeitraum 2024-2026 sind die Ansätze um jeweils 37,5 Mio. Euro zu erhöhen.

Begründung:
DIE LINKE fordert, die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern, um die Daseinsvorsorge für ihre Einwohner:innen zu verbessern. Dazu bietet sich die Einführung einer Abgabe auf Hotelübernachtungen an, die sogenannte “Bettensteuer”. Eine Bettensteuer erhoben laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) offiziell 30 Kommunen (Stand 2019).

Auslöser der Bettensteuer war, dass im Jahr 2009 eine Bundesregierung aus CDU und FDP mit einem „Wachstumsbeschleunigungsgesetz” den Steuersatz für Beherbergungsleistungen von 19% auf 7% reduziert. Das wurde wegen einer Spende der Mövenpick-Hotelkette an die FDP von den Medien schnell die „Mövenpick-Steuer” getauft.

Der reduzierte Steuersatz verursachte bei Kommunen hohe Mindereinnahmen. Mit der Bettensteuer holen sich Kommunen einen Teil dieser Verluste zurück.

Die Höhe der Bettensteuer ist bundesweit sehr unterschiedlich: Dortmund und Flensburg verlangen 7,5% des Bruttoübernachtungspreises, Dresden 6%, Berlin, Bremen, Bremerhaven, Erfurt, Freiburg, Köln, Potsdam 5%, Münster 4,5%, Hamburg ungefähr 2% und Leipzig 3 Euro pro Person und Übernachtung.

DIE LINKE Ratsfraktion fragte deshalb an, wie hoch die voraussichtlichen Einnahmen der Stadt aus einer solchen Steuer bei der Anwendung unterschiedlicher Hebesätze wären. In Düsseldorf gab es 2019 5 Millionen Übernachtungen in teils sehr hochpreisigen Hotels. Die Kämmerei antwortete am im Juli auf unsere Nachfrage zur ursprünglichen Verwaltungsantwort, dass bei einer Bettensteuer von 7,5 v. H. auf den Übernachtungspreis Mehreinnahmen von 37,5 Mio. Euro jährlich zu erwarten sind.

Als Oberbürgermeister Keller im September dem Stadtrat überraschend die Einführung einer Bettensteuer verkündete, begrüßte dies DIE LINKE sehr.

Unverständnis erweckt jedoch der Umstand, dass die Kämmerei im Haushaltsentwurf nur Einnahmen von 6 Millionen Euro aus der Beherbergungssteuer einplant. Damit verzichtet die Stadt auf mögliche Mehreinnahmen in Höhe von über 31 Mio. Euro jährlich.

Das ist mit Blick auf die finanzielle Entwicklung der Stadt unverständlich: 2022 kann – auch unter Berücksichtigung der Bilanzierungshilfe – kein originär ausgeglichener Haushalt ausgewiesen werden. Dazu musste erst die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen werden. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird die Ausgleichsrücklage aber aufgebraucht sein und damit auch der fiktive Haushaltsausgleich nicht mehr möglich sein.

Ein Verschieben der Einführung einer Bettensteuer auf das Jahr 2024 bedeutet daher einen weiteren unverantwortlichen Verzicht auf Einnahmen und ist nach Auffassung der LINKEN zu korrigieren. Haushaltskürzungen bei Investitionen in die Daseinsvorsorge sind vor diesem Hintergrund aus unserer Sicht ohnehin inakzeptabel.

DIE LINKE beantragt die schnellstmögliche Einführung einer Beherbergungssteuer in angemessener Höhe.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born                         Anja Vorspel
 

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.