Bilanz der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 12. April 2021:

Auch im Corona-Jahr 2020 hat sich gezeigt, wie unsicher Mietverhältnisse in Düsseldorf sind. In knapp 500 Fällen hat eine Zwangsräumung stattgefunden und insgesamt verzeichnete die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle 1.653 Wohnungsnotfälle.

Expert:innen weisen darauf hin, dass es sinnvoll ist, Personen die vor einer Zwangsräumung stehen oder deren Wohnsituation bedroht ist, persönlich aufzusuchen. Eine postalische Kontaktaufnahme ist nicht ausreichend. Als Ratsfraktion DIE LINKE stehen wir hinter dieser Forderung. Deshalb fragen wir die Verwaltung nach dem persönlichen Kontakt und der Arbeit der Beratungsstelle in der Corona-Pandemie.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. 2020 wurde in 623 Fällen das Beratungsangebot der Beratungsstelle nicht angenommen, abgebrochen oder abgelehnt. Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um einen persönlichen Kontakt herzustellen?
     
  2. In wie vielen der insgesamt 1.653 Wohnungsnotfällen 2020 hat die Beratungsstelle eine aufsuchende Tätigkeit vorgenommen?
     
  3. Verzeichnet die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle Veränderungen im Beratungsbedarf, in der Anzahl und/oder Schwere der Wohnungsnotfälle seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Vergleich zu der Zeit davor?

Mit freundlichen Grüßen

Julia Marmulla                                  Ben Klar                              Mbulelo Dlangamandla     

 

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Herrn Hintzsche:

Zu den Fragen 1 -3:     
Wird ein Wohnungsnotfall bekannt, greifen bereits vor Kündigung des Mietverhältnisses seitens der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales frühzeitige Interventionsmaßnahmen. Es erfolgt zunächst schriftlich die Kontaktaufnahme und Einladung zur Vorsprache. In allen Fällen, in denen die Klientinnen und Klienten auf das Beratungsangebot nicht reagieren, versucht der Außendienst des Amtes für Soziales einen persönlichen Kontakt herzustellen. Er sucht die Personen auf, versucht persönlich ein Beratungsangebot zu überreichen und die Klienten zur Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle zu bewegen. Gelegentlich sind die Mieterinnen und Mieter dann schon nicht mehr anzutreffen, es werden zum Teil anderweitig Unterkunftsmöglichkeiten gefunden, beispielsweise neue Wohnung, Unterbringung bei Freunden oder Bekannten etc., ohne dass die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle hiervon in Kenntnis gesetzt wird.

Mit Schließung der städtischen Dienststellen für den Publikumsverkehr aufgrund der Corona-Pandemie ab 16. März 2020 hat die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle ihre Beratungsarbeit aufgrund der ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglichen persönlichen Vorsprachen angepasst. Die Vorsprachen durch die Klientinnen und Klienten erfolgten ab diesem Zeitpunkt telefonisch oder per E-Mail. Auch die enge Kooperation der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle mit der vor Ort ansässigen Wohnungswirtschaft, insbesondere der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWD), besteht während der Corona-Pandemie weiterhin. Darüber hinaus betreibt die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle eine telefonische Hotline, die an fünf Tagen der Woche besetzt ist und intensiv genutzt wird.

Die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle konnte seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie keine negativen Folgen im Beratungsbedarf, in der Anzahl und/oder der Schwere der Wohnungsnotfälle feststellen. Alle Klientinnen und Klienten, die auf das erste schriftliche Beratungsangebot nicht reagieren, erhalten weiterhin zeitnah einen Besuch des Außendienstes.

Die Bundesregierung hat mit verschiedenen Sozialschutz-Paketen einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung nach dem SGB II und dem SGB XII geschaffen. Zwischenzeitlich wurde dieser erleichterte Zugang bis zum 31.12.2021 verlängert. Da im Rahmen dessen grundsätzlich die tatsächlichen Kosten der Unterkunft als angemessene Kosten anerkannt werden, ist kein signifikanter Anstieg drohender Wohnungslosigkeit zu befürchten.

Darüber hinaus sinddurch Änderung zivilrechtlicher Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht Kündigungen eines Mietverhältnisses für die Dauer von 24 Monaten ausgeschlossen, sofern die Mietrückstände in der Zeit vom 01.04. bis 30.06.2020 entstanden sind.

Insgesamt hat die Zahl der beratenen Neufälle in der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales seit 2015 um 37 % abgenommen. Von 2019 auf 2020 ging die Fallzahl dabei um 19 % zurück, in den Vorjahren war diese Entwicklung weniger stark ausgeprägt.