Busspuren auf der Berliner Allee einführen und deren Freigabe für den Radverkehr prüfen

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des OVA am 07.05.2025 (OVA/076/2025):

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Außenspur der
Berliner Allee in eine Busspur umzuwidmen. Die Busspur soll stadtauswärts in Höhe der
Steinstraße beginnen und bis zur Herzogstraße führen. Stadteinwärts soll die Busspur am
Anfang der Berliner Allee beginnen und bis zur Steinstraße geführt werden. Zusätzlich soll
geprüft werden, die Busspur für den Radverkehr freizugegeben.

Begründung:
Auf der Berliner Alle fahren Busse der Linien 780, 782, 785 und SB50. Sie befördern vor allen Dingen Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland Langenfeld (Rheinl.), Erkrath/ Hochdahl, Solingen und Haan.

Busspuren machen den öffentlichen Nahverkehr attraktiver. Durch sie kommen Busse schneller voran, sind pünktlicher, verringern Verzögerungen durch den anderen Verkehr und fahren am Stau vorbei.

Am 11. Oktober 2024 ist eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten.

Damit können unter anderem ab sofort Busspuren und angemessene Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr erstmals auch aus folgenden Gründen angeordnet werden: Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Weder braucht es hierfür eine qualifizierte Gefahrenlage, noch muss die Maßnahme „zwingend erforderlich“ sein. (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO & § 45 Abs. 10 Nr. 2 StVO).1

Die vorher geltenden Voraussetzungen erschwerten die Einrichtung von Busfahrstreifen. Der neue Gesetzesentwurf erweitert den straßenbehördlichen Handlungsspielraum im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO, sodass mit dem Zeichen 245 der Linienverkehr besser vor Störungen geschützt und ein geordneter, zügiger Betriebsablauf im öffentlichen Personennahverkehr begünstigt werden kann.

Auch wird eine Gleichbehandlung mit Radverkehrsanlagen hergestellt, die bereits nach geltendem Recht gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 1 und 2 StVO von dem Erfordernis der qualifizierten Gefahr befreit sind, so dass für DIE LINKE die Prüfung zu einer Freigabe für den Radverkehr sinnvoll erscheint.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel                  Sigrid Lehmann                 Birgit Götz

1 FAQ zur Straßenverkehrsordnung – Deutsche Umwelthilfe e.V.


Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 18, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Abstimmungsergebnis:
Ja: 2 (1 Die LINKE, 1 Die PARTEI-Klima)
Nein: 18 (7 CDU, 5 B90/ Die GRÜNEN, 4 SPD, 2 FDP)
Enthaltungen: 0