Corona-Schutzmaßnahmen in städtischen Geflüchtetenunterkünften

Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 24.02.2021:

An allen Orten wo viele Menschen zusammenkommen, ist die Gefahr einer Ansteckung und Weiterverbreitung des Corona-Virus extrem hoch. Während alle öffentlichen Örtlichkeiten seit Wochen geschlossen sind und auch das Privatleben stark eingeschränkt ist, gilt dies in Geflüchtetenunterkünften nicht. Laut Aussagen von Geflüchteten werden weiterhin Mehrbettzimmer belegt. Es gibt keinen Hygieneplan für Gemeinschaftsräume wie Küchen und Bäder und es fehlen häufig Desinfektionsmittel in den Eingangsbereichen. Besonders bedenklich ist, dass weiterhin sogenannte Risikopersonen in Geflüchtetenunterkünften untergebracht werden.

Wie gefährlich solche Zustände sind, zeigen die aktuellen Corona-Fälle in Düsseldorfer Wohnungslosenunterkünften. In Köln haben sich Anfang Februar in einer Geflüchtetenunterkunft 31 von 108 Bewohner:innen sowie 11 Mitarbeiter:innen mit der südafrikanischen Variante des Corona-Virus angesteckt. Dies zeigt deutlich, dass Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen solcher Orte extrem gefährdet sind. Es ist auch nicht bekannt, dass Geflüchtete in den Unterkünften und Mitarbeiter:innen regelmäßig getestet werden, trotz des hohen Ansteckungsrisikos.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Welche Hygienemaßnahmen gibt es aktuell in den Geflüchtetenunterkünften insbesondere in den Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie Aufenthaltsräumen, Bädern, Toiletten, Küchen etc.? Und welche sind wann geplant?
     
  2. Wie viele Personen in Unterkünften, die nicht zu einem familiären Haushalt gehören, wohnen nicht in Einzelzimmern? Warum wurde diese Situation nicht geändert? Wann wird diese Situation geändert?    
                                                                                                                                      
  3. Finden in den Geflüchtetenunterkünften regelmäßige Corona-Tests bei den Geflüchteten und den Mitarbeiter:innen statt? Wenn ja, seit wann und wie oft? Wenn nein, warum nicht?                                                        

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Born                                     Jost Guido Freese                                           Cornelia Schlemper

 

Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hinttsche

Zu Frage 1:
FürdieBewohner*innen der Unterkünfte giltdie dringende Empfehlung zum Tragen einer sogenannten medizinischen Maske oder FFP2-Maske auf den Gemeinschaftsflächen der Unterkunft. Ebenso sindsiedurch vielfältige Aushänge (mehrsprachig, Piktogramme) informiert, mit welchen eigenverantwortlichen Verhaltensweisen dazu beigetragen werden kann, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Dazu gehören u.a. die Einhaltung der Hygieneregeln (Abstand, richtiges Händewaschen, usw.).

Neben der regelmäßigen Reinigung der Gemeinschaftsflächen, werden insbesondere die Türklinken der Eingangsbereiche, Küchen, Toiletten wiederkehrend desinfiziert. Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung (wie z.B. die vor Ort tätigen Verwalter) tragen immer FFP2-Masken, wenn die eigenen Büroräume verlassen werden. Ebenso wird darauf geachtet, dass die Sicherheitsdienste und Fremdfirmen/Dienstleister (die beispielsweise Reparaturen ausführen müssen) mit OP-bzw. FFP2-Maskensich und andere schützen und die allgemeinen Hygieneregeln einhalten.

Zudem wurden die Mitarbeiter*innen in den Unterkünften durch das Gesundheitsamt geschult, was Verhaltensweisen und Verfahrensabläufe im Umgang mit COVID-19 betrifft, um adäquat proaktiv, genauso wie bei Verdachtsfällen,reagieren zu können.

Verbände/Organisationen/Ehrenamtliche, die regelmäßig in den Unterkünften, z.B. im Rahmen der Kinderbetreuung tätig sind, müssen ein Hygienekonzept vorlegen, dass zunächst durch das Amt für Migration und Integration genehmigt werden muss, bevor die Arbeit in den Unterkünften aufgenommen wird.

Grundsätzlich findet eine präventive Besucher*innensteuerung statt, damit das Risiko vermindert wird, dass dasVirus durch Besucher in die Unterkünfte gelangt. Bei Bekanntwerden einer Corona-Infektion in einer Unterkunft wird das Kriseninterventionsteam des Amtes für Migration und Integration sofort tätig und trifft in gemeinsamer Absprache mit der Feuerwehr und dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen für die Quarantäne (z.B. Verlegung in eine Quarantäne-Unterbringung, bzw. Isolation in der Unterkunft, wo möglich).

Zu Frage 2:
Generell gibt es neben der Unterbringung im Familienverbund nahezu und bis auf wenige Einzelfälle, in denen eine Dreierbelegung vorliegt, ausschließlich Einzel-sowie Doppelzimmerbelegungen in den Kommunalen Asylunterkünftenin Düsseldorf, womit bereits ein erhöhter Standard gegenüber anderen Kommunen stattfindet.

Die Einzelzimmer sind dabei primär vor allem besonders schutzwürdigen Personensowie jenen, die sich nur schwierig in das soziale Gefüge integrieren können, vorbehalten. Die Mehrheit der untergebrachten Personen befindet sich hingegen in Doppelzimmern.

Zu Frage 3:
Im vergangenen Jahr wurden alle Kommunalen Unterkünfte im Rahmen von präventiven Reihentestungen aufgesucht –mit einem eigenen mobilen Testwagen. Im Rahmen der sogenannten „aktiven Fallfindung“ sowie gezielter Kontaktpersonennachverfolgung (siehe auch Antwort auf Frage 1) fanden und finden auch weitere Tests statt. Dies gilt selbstverständlich auch für Mitarbeitende.

Aktuell arbeitet die Verwaltung an der Umsetzung der Corona-Testverordnung des Landes und Bundesim Bereich Obdach, die wir präventiv selbstständig auch auf den Bereich der Geflüchteten übertragen würden, sodass in Kürze allen Bewohner*innen sowie Mitarbeitenden mindestens einmal pro Woche mindestens ein Schnelltest angeboten werden kann.