Einsparung von Personalkosten durch Beschäftigung von ZWD-MitarbeiterInnen in städtischen Freizeitanlagen

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 17. August 2015:  In der Freizeitanlage Heerdt werden durch den Einsatz von ZWD-MitarbeiterInnen rund 50.000 Euro Personalkkosten eingespart. Sollte sich das Projekt in Heerdt bewähren, sollen auch in den Freizeitanlagen Niederheid und Uhlenberg MitarbeiterInnen der ZWD eingesetzt werden und so insgesamt rund 140.000 Euro Personalkosten eingespart werden. Die  Personalkosteneinsparung finden ohne den Wegfall von Angeboten statt und setzen sich aus Lohnkosten und Kosten für Überstunden und Zuschlägen zusammen. Dies geht aus der Antwort vom 29.05.2015 zu der Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE „Beschäftigung von ZWD-MitarbeiterInnen in städtischen Freizeitanlagen“ hervor. 

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie hoch war das Gehalt der Saisonarbeitskräfte des Gartenamtes und wie hoch ist nun das Gehalt der ZWD-MitarbeiterInnen, aufgeschlüsselt nach Stundenlohn und Gesamtgehalt?

  1. Wie werden die genannten Einsparungen für die Stadt in Höhe von 50.000 Euro bzw. 140.000 Euro erreicht (detaillierte Auflistung)?

  1. Werden die eingesetzten ZWD-MitarbeiterInnen in den Monaten November bis März weiterhin über die ZWD beschäftigt und wenn ja, wo?

Freundliche Grüße  

Peter Ulrich Peters                             Helmut Goldenstedt                           Alexander Compare

 

Antwort der Verwaltung am 09.09.2015 (Beigeordnete Stulgies)

zu Frage 1: Die Saisonarbeitskräfte des Gartenamtes werden nach Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) entlohnt. Dies entspricht in der Regel einem Grundgehalt von 2.219,23 Euro. Auf die Stunde bezogen ergäben sich daraus 13,06 Euro.

Auf Anfrage hat die ZWD eine Mitteilung über die Gehaltsstruktur ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgelehnt. Nach Kenntnis der Verwaltung beschäftigt die ZWD sowohl Tarifbeschäftigte, als auch Personen, die über Maßnahmen des Job-Centers gefördert werden.

zu Frage 2: Das Gartenamt hat seit dem 01.04.2015 in Kooperation mit dem städtischen Jugendamt und der ZWD für den Betrieb der städtischen Freizeitanlage Heerdt eine neue Betreuungsstruktur probeweise umgesetzt. Für das kommende Jahr war eine Ausdehnung dieser Probephase auf weitere Freizeitanlagen vorgesehen.
Die bisherigen Erfahrungen haben die Verwaltung dazu veranlaßt, den Probebetrieb und somit die Bewirtschaftung durch die ZWD zum 31.10.2015 auslaufen zu lassen und auch nicht auf weitere Freizeitanlagen auszudehnen. Vielmehr ist beabsichtigt, ab der Saison 2016 wieder die ehemalige Verfahrensweise mit einem Einsatz von Aushilfsaufsehern aufzugreifen und das bewährte Verfahren fortzusetzen.
Die zunächst benannten und für möglich gehaltenen Einsparungen sind nach den jetzigen Erfahrungen nicht realisierbar.

zu Frage 3: Nach Rücksprache mit der ZWD werden die bislang in der Freizeitanlage Heerdt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Anschluss bei der ZWD weiter beschäftigt. Der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen.