Erfassung von Baumfällungen

Umweltausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Umweltausschusses am 06.05.2021:

Seit 2016 werden Baumfällungen auf der Internetseite https://maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Dort werden Baumart, Baumumfang und der Grund der Baumfällungen mit dem jeweiligen Standort angezeigt. Weiterhin werden die Gründe wie Trockenheit, Krankheit, Verdichtung von Gehölzbeständen oder anderen gesundheitlichen Schäden aufgeführt. Mit der Regelung der Baumschutzsatzung sind Baumfällungen nur als Ausnahmen und per Antrag beim Gartenamt durchführbar.

Jedoch werden auch Bäume aufgrund von z.B. Baustellen, Baustellenzufahrten, Verkehrsregelungsmaßnahmen oder Kanalbauarbeiten gefällt. Diese Baumfällungen sind nicht in der Statistik erhalten. Über die anfallenden Baumfällungen wurden die jeweiligen Bezirksvertretungen in Kenntnis gesetzt z.B.:

-Rodungsarbeiten im Zuge der Baumaßnahme Regenrückhaltebecken Simon-Gatzweiler-Platz (BV4/005/2020)

-Hospitalstraße / Benrodestraße –Erschließung Wohnbebauung (BV9/131/2020)

-Baumfällungen im Rahmen der Kanalerneuerungsmaßnahme Friedrichstraße (BV3/143/2020)

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Baumfällungen wurden seit 2016 mit Genehmigung von Ausnahmen und anderen Maßnahmen durchgeführt, und welche Begründung lag diesen Anträgen zugrunde? Baumfällungen nach Bezirksvertretungen getrennt auflisten:
    a) von Privatpersonen
    b) von Unternehmen
    c) von Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung
     
  2. Wurden Ersatzpflanzungen durchgeführt? Wenn ja: wie viele Ausgleichpflanzungen wurden durchgeführt mit Auflistung der Standorte nach Bezirksvertretungen und wie viele Ausgleichspflanzungen stehen noch offen und sind seit 2016 noch nicht durchgeführt worden? Wenn nein: Wie oft und in welcher Höhe wurden seit 2016 Ausgleichszahlungen genehmigt und wie viele zweckgebundene Ersatzpflanzungen wurden durchgeführt und wo wurden sie durchgeführt?
     
  3. Unter welchen Angaben von Gründen sind die gefällten Bäume nichtauf der transparenten Internetseite und auch nicht auf dem Statistikportal https://opendata.duesseldorf.de mit aufgeführt und unter welchen Angaben von Gründen sollen diese Baumfällungen weiterhin nicht indie Statistik einfließen?

Mit freundlichen Grüßen

Heidemarie Behrens               Rita Kiwitt               Dominik Dörr


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Stulgies:

Zu Frage1:
Eine differenzierte Auswertung der Fällanträge, im Rahmen der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshpuptstadt Düsseldorf (BSS), nach Bezirksvertretungen ist ab dem Jahr 2018 ff. möglich. Die Trennung nach Privatpersonen, Unternehmen und Stadtverwaltung ist nicht möglich, da im System grundsätzlich der Antragsteller/in erfasst wird, die oftmals . nicht mit dem Eigentümer/in oder Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke einhergehen. Beispielsweise stellen beauftragte Architekten oder Baufirmen Fällanträge für geplante Bauvorhaben.

Die Auswertung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sind nach den unten angegebenen Befreiungstatbeständen aufgeschlüsselt und können der Anlage "BSS 2018, 2019 u. 2020" entnommen werden.

§ 4.1.1: Befreiung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften
§ 4.1.2: Befreiung auf Grund von Baumaßnahmen
§ 4.1.3: Befreiung auf Grund von Sach- oder Personenschäden
§ 4.1.4:. Befreiung auf Grund von. Baumschäden
§ 4.1.5: Befreiung auf Grund von öffentlichenInteressen
§ 4.1.6: Befreiung auf Grund Verschattung von Wohnräumen
§ 4.2: Befreiung auf Grund unzumutbarer Härte soweit die Befreiung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist

Zu Frage2:
Mit einer Fällgenehmigung wird verbunden, dem Wert der entfernten Bäume entsprechende Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorzunehmen. Im Zusammenhang mit dem Befreiungstatbestand § 4.1.2, Befreiung auf Grund von Baummaßnahmen, wird ein Wertersatz ermittelt, dessen Höhe sich nach dem Wert der entfernten Bäume richtet, welcher für Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück herangezogen werden muss. Sollten Ersatzpflanzungen ganz oder teilweise unmöglich sein, so hat der Verpflichtete eine Ausgleichszahlung zu leisten. Ausgleichszahlungen werden durch das Gartenamt für Nachpflanzungen in Grünanlagen und an Straßen im gesamten Stadtgebiet eingesetzt.

Die festgesetzten Ersatzpflanzungen, der Wertersatz sowie die davon zu berücksichtigenden Ausgleichszahlungen sind in Anlage "BSS 2018, 2019 u. 2020" dargestellt.

Im Zusammenhang mit den Ersatzpflanzungen werden Antragsteller nach Ablauf einer Frist schriftlich aufgefordert, die Ersatzpflanzungen nachzuweisen. Wenn dies nicht geschieht,. wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet: Hierbei handelt es sich jedoch um einzelne Fälle.

Die aus dem Wertersatz vorgenommenen Ersatzpflanzungen auf dem· Grundstück können nicht differenziert aufgeführt werden.

Das Gartenamt hat in den Pflanzperioden 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 insgesamt 1185 Nachpflanzungen in Grünanlagen und an Straßen über die Ausgleichszahlungen stadtweit umgesetzt Eine Ausweisung nach Bezirksvertretungen ist aktuell nicht möglich. Mit der geplanten Einführung eines neuen Systems ergeben sich Möglichkeiten für zukünftige Auswertungen.

Zu Frage3:
Das Gartenamt informiert regelmäßig die jeweiligen Bezirksvertretungen über Baumfällungen an Straßen und in Anlagen im Stadtgebiet. Darüber hinaus werden die betroffenen Baumstandorte in einer Kartenanwendung über http ://maps.duesseldorf.de dargestellt. Auf der Seite muss im oberen linken Bereich das Symbol "Themenauswahl" angeklickt werden. Über die Auswahl "Umwelt, Natur und Nachhaltigkeit" gelangt man dann zum Baumbestand und z:u den Baumfällungen. Mit einem weiteren Klick auf einen roten Standortpunkt werden Informationen über die Baumart, Stammumfang und zum Grund der Fällung gegeben.

In dieser Kartenanwendung erfolgen ausschließlich Informationen über Bäumfällungen in öffentlichen Parkanlagen und an Straßen der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Offene Daten sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwege Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden.

Auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Verbindung mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) muss abgewogen werden, welche Daten frei zugänglich gemacht werden können.

Aus Sicht der Verwaltung überwiegt hier das private Interesse gegenüber dem öffentlichen Interesse, sodass von einer Veröffentlichung abgesehen wird.

Anlage"BSS 2018,2019u.2020"

Die folgenden Tabellen geben Aufschluss über die Fällungen, Ersatzpflanzungen und Wertersatz in den jeweiligen Bezirksvertretungen. Die Ausgleichzahlungen sind unterhalb der Tabellen aufgeführt.

2018
 4.1.14.1.24.1.34.1.44.1.54.1.64.2Gesamt-fällungenErsatz-pflanzungenWertersatz
BV 106642630811802458.000€
BV 20603012101112233776.600€
BV 301835711622236247252.400€
BV 4018153980333383957.700€
BV 504651054270921008249517.710€
BV 602115618933046264167.900€
BV 70108782055674097174.000€
BV 828195174810437483141.000€
BV 902211103100137661115217.650€
BV 10039720030691050.300€
Gesamtsumme21615633172318682740867391.613.260€


Von der Gesamtsumme Wertersatz 2018 wurde 365.340,00 € Ausgleichszahlungen geleistet.

 

2019
 4.1.14.1.24.1.34.1.44.1.54.1.64.2Gesamt-fällungenErsatz-pflanzungenWertersatz
BV 10123278601123850194.800€
BV 2049221140101864345.200€
BV 3016453200042423133289.000€
BV 4081221440312517051.200€
BV 501296166108586412398.300€
BV 601796324801249393249.650€
BV 70604629405641112986.800€
BV 807311528204147510046.800€
BV 903671056510321128141530.350€
BV 10011849050731417.100€
Gesamtsumme0123652227290352045428961.609.200€


Von der Gesamtsumme Wertersatz 2019 wurde 978.924,58 € Ausgleichszahlungen geleistet.
 

2020
 4.1.14.1.24.1.34.1.44.1.54.1.64.2Gesamt-fällungenErsatz-pflanzungenWertersatz
BV 101301910513025829216.700€
BV 2029221181511764431.700€
BV 302981823715055956442.930€
BV 401104924009040867113.900€
BV 5016770535084784125117.000€
BV 601104538711005538985.700€
BV 709748169111733363101.500€
BV 80478118901053327627.500€
BV 9011064647119084113199.300€
BV 10008101031113110€
Gesamtsumme0109842427286831843576911.236.230€


Von der Gesamtsumme Wertersatz 2020 wurde 1.177.432,32 € Ausgleichszahlungen geleistet.