Erkenntnisse aus dem interkommunalen Austausch zur Wohnraumschutzsatzung

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 10.05.2021:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Erkenntnisse des Unterarbeitskreises Zweckentfremdung (UAZ) des Städtetages NRW systematisch aufzubereiten und im AWM zweimal jährlich dazu zu berichten. Die erste Berichterstattung findet im 4. Quartal 2021 statt.
     
  2. Die systematische Aufbereitung beinhaltet mindestens rechtliche Voraussetzungen, rechtliche Befugnisse, Personalfragen (Stellenzahl, Kompetenzen etc.), digitale Ausstattung und Softwarelösungen, quantifizierbare Erfolge und Misserfolge. Dabei ist darauf zu achten, dass zwischen den NRW Städten/Gemeinden ein Vergleich bzgl. der Maßnahmen und quantifizierbarenErfolge/ Misserfolge ermittelt und vorgestellt werden kann. Dabei werden Best-und Worse-Practice-Beispiele identifiziert und vorgestellt.
     
  3. Sollten die Erkenntnisse aus dem UAZ nicht ausreichen, um Punkt 2 zu erfüllen, trifft die Verwaltung weitere geeignete Maßnahmen, um die notwendigen Informationen zu beschaffen. Sollten gewisse Information zum jeweiligen Berichtszeitpunkt nicht vorliegen, stellt die Verwaltung dar, welche Maßnahmen getroffen wurden, um die Informationen zu beschaffen und erläutert, warum diese nicht erfolgreich waren.

Begründung:
Auf Initiative der LINKEN Ratsfraktion hat die Verwaltung am 12. April 2021 einen Kurzbericht bezüglich des interkommunalen Austauschs zum Thema Wohnraumschutzsatzung im AWM gehalten. Der Bericht sagte aus, dass der interkommunale Austausch bereits angelaufen ist, er lässt aber keine Rückschlüsse auf die Qualität der unterschiedlichen Zweckentfremdungssatzungen zu. Des Weiteren lässt er keine Rückschlüsse bzgl. der eingesetzten Mittel und Maßnahmen und der quantifizierbaren Erfolge und Misserfolge zu. Der Kurzbericht ermöglichte also nicht, dass Düsseldorf von anderen Kommunen lernt bzw. andere Kommunen von Düsseldorf lernen.

Mit dem vorliegenden Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die o. g. Informationslücken zu schließen. Der Antrag berücksichtigt, dass voraussichtlich am 1. Juli 2021 das neue Wohnraumstärkungsgesetz für ganz NRW in Kraft treten wird. Entsprechend findet die erste Berichterstattung im darauffolgendem Quartal statt.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Marmulla             Ben Klar              Mbulelo Dlangamandla

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt:
Abstimmung:
Ja: 1
Nein: 13
Enthaltungen: 5