Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am
21.03.2022 (AWM/013/2022):

Die Verwaltung prüft eine Verfahrensweise zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das gesamte Stadtgebiet und legt sie dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung in seiner Sitzung am 02.05.2022 zur Abstimmung vor. Ebenso prüft sie zu erwartende Auswirkungen der Einführung eines qualifizierten Mietspiegels auf ortsübliche Vergleichsmieten und die Mietenentwicklung.

Begründung:
Es ist unumstritten, dass ein Mietspiegel ein wichtiges Instrument für Mieter:innen darstellt, sich gegen ortsunüblich hohe Mieten zu wehren. Damit hat ein Mietspiegel auch eine positive Wirkung auf den gesamten Mietwohnungsmarkt.

Der in Düsseldorf verwendete Mietspiegel beruht auf der beidseitigen Anerkennung durch die Interessenverbände Mieterverein Düsseldorf (DMB) und Haus und Grund. Der entscheidende Nachteil dieses Mietspiegels ist jedoch, dass er in einer Stadt, in der Investoren zunehmend hochpreisige Wohnungen erstellen (aber auch Altbauten hochpreisig neuvermietet werden) nur die Preise für die Neuvermietungen der vergangenen sechs Jahre abbildet. Die Bestandsmieten sind teils drastisch niedriger; bei ähnlicher Qualität des Wohnraums. Auf diese Weise stellt der aktuelle Mietspiegel nur ein verzerrtes Bild der ortsüblichen Mieten dar. Dies kann auch genutzt werden, um Mieten zu erhöhen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts und der zugehörigen Mietspiegelverordnung am 01.7.2022 bietet der qualifizierte Mietspiegel eine deutlich bessere Alternative. Er bezieht dann auch die Bestandsmieten durch Stichproben mit ein.

Rechtzeitig zum Inkrafttreten der rechtlichen Voraussetzungen sollte die Stadt Düsseldorf die Möglichkeiten dieses mietenpolitischen Instruments nutzen. Gegebenenfalls können hierzu auch Daten der Wohnungsmarktbeobachtung des Amts für Statistik und Wahlen herangezogen werden. Ein zeitlicher Vorlauf für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels muss in jedem Fall berücksichtigt werden. Deshalb erscheint eine Vorberatung eines entsprechenden Verwaltungsvorschlags in der AWM-Sitzung am 2. Mai mit anschließendem Beschluss des Rates am 19. Mai angemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                  Ben Klar                       Mbulelo Dlangamandla


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt:
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 18