Fahrbahnquerung erleichtern

Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 05.05.2021:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung die Beschaffenheit von Querungsinseln entlang des Radhauptnetzes nach folgenden Vorgaben zu prüfen und zu kartieren:

1. die Flächenmaße des Haltestreifens (Länge und Breite) festzuhalten falls so vorhanden:

  • a. nur für Fußgänger
  • b. oder die gesamte Fläche bei einer gemeinsamen Nutzung von Fußgängern und Radfahrern
  • c. oder die Fläche getrennt nach Fußgängern und Radfahrern und deren Gestaltung (z.B. besondere Abgrenzung der Radfurt)
  • d. nur für Radverkehr

b. die Bordsteinhöhe zur barrierefreien Querung festzustellen

c. falls vorhanden die Querungshilfen zu den Halteinseln zu kartieren
1. Ampelschaltung
2. Zebrastreifen

d. Wegsperren oder Pöller auf Querungsinseln kartieren

e. bevorrechtigte Querungsstellen für Fuß- und/oder Radverkehr zu kartieren

Begründung:
Die steigende Zahl des Radverkehrs in Düsseldorf verlangt eine Überprüfung der vorhandenden Infrastruktur. Je sicherer sich die Fahrradfahrer*innen fühlen, desto attraktiver wird das Radhauptnetz.

Fußgängerüberwege dienen in erster Linie der Sicherung der Querung des Fußverkehrs. Auf Fußgängerüberwegen haben Fußgänger Vorrang. Radfahrer dagegen müssen absteigen. Dieser wichtige Unterschied zwischen Fußgängern und Radfahrern an Überwegen kommt daher, dass die Ausgestaltung nicht auf die höhere Geschwindigkeit von Radfahrer*innen ausgelegt ist.

Ein moderner, komfortabler und sicherer Radverkehr ist ein wichtiges Element für die Sicherung der Mobilität der Bevölkerung. Diesen Ansprüchen müssen sowohl die Radverkehrsanlagen auf der Strecke als auch in Kreuzungssituationen gerecht werden.

Somit müssen an Querungsstellen verkehrsplanerische Entscheidungen getroffen werden.

Je mehr Radfahrer*innen eine Straße überqueren, desto mehr muss auch die Größe der Haltefläche wachsen. Sollten auch mehr Lastenräder dazu kommen, verlängert sich die benötigte Haltefläche von durchschnittlich 2 Metern (Rad ohne Anhänger) auf 2,70 Meter. Damit vorne oder hinten durch Überstand eines Fahrrades mit Anhänger keine Kollisionsgefahr mit dem fließenden Autoverkehr entsteht, sollen die Querungsinseln entlang des Radhauptnetzes in ihrer Beschaffenheit geprüft und kartiert werden. Auch Nutzer:innen von Handbikes, Liegefahrrädern und Dreirädern kommt eine größere Fläche zugute.

Durch das Ergebnis kann aufgezeigt werden, wo sichere Querungsstellen für den Fuß- und Radverkehr vorhanden sind und an welchen Stellen angepasst werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel             Sigrid Lehmann         Şirin Datli