Fertigstellung barrierefreier Wohnungen bis 2025

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 12. April 2021:

In einer Anfrage in der März-Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Modernisierung fragte DIE LINKE Ratsfraktion nach den Zahlen von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen. Die Verwaltungsantwort bewertet DIE LINKE als erschreckend: In den letzten Jahren hat die SWD lediglich acht rollstuhlgerechte Wohnungen fertiggestellt; über das Handlungskonzept Wohnen waren es sogar nur vier Wohnungen. Aus diesem Grund fragt DIE LINKE nun, wie die Planungen für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen bis zum Jahr 2025 aussehen.

DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:

  1. Wie viele barrierefreie (DIN-18040-II, B-Standard) und wie viele rollstuhlgerechte (DIN-18040-II, R-Standard) Wohnungen plant die SWD in den nächsten 5 Jahren fertigzustellen? Bitte Antwort nach Fertigstellungsjahr, Standard (B-, R-), Wohnform (z. B. Wohngemeinschaft) und Neubau bzw. barrierefreie Sanierung aufschlüsseln
     
  2. Wie viele barrierefreie (DIN-18040-II, B-Standard) und wie viele rollstuhlgerechte (DIN-18040-II, R-Standard) Wohnungen werden voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen fertiggestellt? Bitte Antwort nach Fertigstellungsjahr, Standard (B-, R-), Wohnform (z. B. Wohngemeinschaft), Neubau bzw. barrierefreie Sanierung und SWD aufschlüsseln

Mit freundlichen Grüßen

Julia Marmulla                                  Ben Klar                              Mbulelo Dlangamandla      

 

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Herrn Zaum:

Zu Frage 1:
Entsprechend der Rückmeldung der SWD sind bei den Neubau-Projekten der SWD voraussichtlich insgesamt 729 Wohneinheiten nach DIN-18040-II, B-Standard und zwei Wohneinheiten nach DIN-18040-I I, R-Standard, in den nächsten fünf Jahren zur Fertigstellung geplant. Alle angegebenen Neubauten sind zu 100 % förderfähig. Die Aufschlüsselung der geplanten Wohneinheiten nach Fertigstellungsjahr und Standard (B-, R-) ist wie folgt:    

Fertigstellungsjahr

B-Standard
Barrierefreies Bauen nach DIN 18040-2

R-Standard
rollstuhlgerechtes Bauen nach DIN 18040-2

2021

33

0

2022

128

0

2023

304

2

2024

84

0

2025

180

0

2021-2025

729

2


Bei den geplanten Modernisierungen (Sanierungen) im Bestand ist ein Umbau nach B-Standard wirtschaftlich nicht möglich. Dort, wo es der Grundriss und der Aufbau der Deckenkonstruktionen möglich macht, versucht die SWD, physikalische Barrieren zu minimieren. Eine Statistik über die so „verbesserten“ Wohnungen gibt es nicht und dürfte auch statistisch nicht relevant sein. Die geforderte äußere und innere Erschließung nach DIN 18040-II kann aufgrund der fehlenden Infrastruktur nicht umgesetzt werden.

Zu Frage 2:    
Zwischen der Erteilung der Förderzusage und der Fertigstellung können je nach Baubeginn bis zu drei Kalenderjahre liegen. Insofern handelt es sich bei den folgendenAngaben zu den öffentlich geförderten Wohnungen um voraussichtliche Fertigstellungen.

Fertigstellungsjahr

2021

2022

2023

Anzahl der Wohnungen (HKW)

200

300

150

davon barrierefrei

195

290

145

davon rollstuhlgerecht

5

10

5

davon SWD

0

40

30

davon Wohngemeinschaften

10

30

0

Studierendenwohnheimplätze

171

0

0

 

Darüber hinaus werden rd. 300 Wohnungen, die seit 2018 ohne Anwendung des HKW gefördert wurden, in den nächsten Jahren fertiggestellt.Maßnahmen im Bestand (barrierefreie Sanierungen) werden im Rahmen des HKW nicht gefördert. Ohne Anwendung des HKW werden in den kommenden Jahren in rd. 300 Wohnungen bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren durchgeführt.