Gezielte Förderung von Schulen in sozialen Brennpunkten

Schulausschuss
Schulausschuss

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Schulausschusses am 25.04.2023 (SCHUA/035/2023):

  1. Bei der Zahl der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2023/2024 sowie für die folgenden Schuljahre wird die kommunale Klassenrichtzahl nach § 6a Absatz 2 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG zugrunde gelegt.
     
  2. Bei der Verteilung der Klassen auf die einzelnen Grundschulen wird der Schulsozialindex berücksichtigt, indem an Schulen mit hoher Belastung kleinere Klassen gebildet werden.
     
  3. Sollte sich dadurch die Notwendigkeit baulicher Veränderungen ergeben, so werden Baumaßnahmen ebenfalls aufgrund des Sozialindex priorisiert.
     
  4. In Absprache mit der unteren Schulaufsicht sollen Lehrerstellen, Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte für die Schuleingangsphase, Stellen für multiprofessionelle Teams sowie Stellen für die Schulsozialarbeit unter Berücksichtigung des Sozialindex zugewiesen werden.
     
  5. Die Schulverwaltung wird gebeten, jährlich den Schulausschuss darüber zu informieren, welche personellen und sachlichen Ressourcen den Schulen unter Berücksichtigung des Sozialindex zugewiesen wurden.


Begründung:
Die Coronapandemie mit Wechselunterricht, Schulschließungen und Distanzlernen hat allen Aufholpaketen zum Trotz die Schere der Bildungsungleichheit noch weiter aufgehen lassen. Die schulischen Nachteile von Schüler:innen aus einkommensarmen, sozioökonomisch benachteiligten und nichtakademischen Elternhäusern haben sich nach aktuellen Bildungsstudien vergrößert.

Schon vor Corona waren die Schulen je nach räumlicher Lage und Zusammensetzung der Schülerschaft mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert.

Schulen mit vielen Herausforderungen haben teilweise die größten Klassen und die meisten unbesetzten Stellen. Mit steigenden Schüler:innenzahlen und wachsendem Mangel an Lehrkräften verschärft sich die Situation weiter. Laut statistischem Landesamt NRW lag die durchschnittliche Schüler:innenzahl im Schuljahr 2019/20 je Klasse an allgemeinbildenden Schulen in Düsseldorf bei 24,2 und damit über dem landesweiten Durchschnitt, der bei 23,5 liegt. Am höchsten sind die durchschnittlichen Zahlen an Düsseldorfer Realschulen mit 28,1 und an Gesamtschulen mit 25,7 Schüler:innen je Klasse.

Mit dem „schulscharfen“ Sozialindex hat die Landesregierung ein Instrument zur Verfügung gestellt, das dazu genutzt werden kann, Ressourcen gezielt so zu verteilen, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen personell, räumlich und sachlich gezielt unterstützt werden können. Dieser Sozialindex berücksichtigt unter anderem die Kinder- und Jugendarmut im Einzugsgebiet der Schule, den Anteil der Schüler:innen mit nichtdeutscher Familiensprache, mit Zuzug aus dem Ausland sowie mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache.

Aus diesem Grund sollte der Sozialindex bereits bei der Klassenbildung berücksichtigt werden. Das Recht dazu steht der Kommune zu. Beispielsweise könnten kommunale Klassenfrequenzrichtwerte in Abhängigkeit vom Sozialindex festgelegt werden, z.B. von 21 Schüler:innen pro Klasse an besonders belasteten Standorten bis zu 25 Schüler:innen pro Klasse an weniger belasteten Standorten:
Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. (Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2)

Freundliche Grüße
Georg Blanchard                        Tanja Bernhard                                  Rene Engels

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung:
Ja: 6 (SPD, DIE LINKE, Die PARTEI - Klima)
Nein: 15 (CDU, BÜ90/Grüne, AfD und FDP)