Giftaustritt aus der Mülldeponie Hubbelrath

Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 13. Juni 2016: Im Dezember 2015 wurden von der AWISTA Antragsunterlagen zur Süderweiterung der Mülldeponie Hubbelrath auf Düsseldorfer Boden bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. 

Probleme macht insbesondere die Altdeponie aufgrund einer fehlenden Basisabdichtung. Bei zwei Grundwasser-Messbrunnen liegen die Schadstoffwerte ständig über den Grenzwerten, was bedeutet, dass die Altdeponie nicht dicht ist. Einer der Brunnen soll dann auch noch im Zuge der Süderweiterung zugeschüttet werden. Giftige Sickerwässer mit verschiedensten Inhaltsstoffen, die an ein Inhaltsverzeichnis aus einem Chemiebuch erinnern, fließen in den Untergrund. Besonders AOX, Chlorid, CSB, TOC und Natrium lagen über den Grenzwerten. Schon Anfang der 1980er Jahre wurde gewarnt, dass der Untergrund nicht ausreichend vor dem Eindringen von giftigen Sickergewässern, die z.T. im Grundwasser Richtung Erkrath entwässern, geschützt ist. Aufgrund der bislang fehlenden Abdichtung sei der Deponiekörper voller Wasser. Dieses werde auch nach der Abdichtung weiterhin an der Basis austreten. Bedroht ist vom Giftwasseraustritt auch das Grundwasser auf Düsseldorfer Boden sowie das an der Deponie angrenzende Naturschutzgebiet und in der Nähe liegende Bauernhöfe. 

Nun soll auch noch durch die Süderweiterung auf die Altdeponie aufgebaut werden, so dass sich der Druck auf die Altdeponie noch einmal verstärkt. Abgedichtet werden soll  nun nach mehreren Jahren der Versprechungen allerdings nur die Oberfläche der Altdeponie. Begründet wird dies durch die Notwendigkeit eines Kompromisses zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit. Die Sicherheit der Deponie unter die Wirtschaftlichkeit zu stellen erinnert fatal an den Satz: Nach uns die Sintflut. Sickert weiter eine giftige Brühe in den Untergrund und ins Grundwasser, ist auch für das Düsseldorfer Grundwasser eine Gefährdung vorhanden. Dies bedeutet dann in Zukunft eine aufwändige und teure Sanierung, wie am aktuellen Beispiel PFT. 

Ein weiteres Problem existiert insofern, dass teilweise unbekannt ist, was sich überhaupt in der Altdeponie befindet, da die Kontrollen in den 1970er Jahren eher lax gehandhabt wurden, wie mehrere frühere Skandale belegen, wo demnach dort unerlaubter Müll entsorgt wurde. 

Insbesondere Erkrath ist von den Auswirkungen der  Deponie und deren Erweiterung betroffen. Schon 1987 erging ein Beschluss des Erkrather Rates gegen die damals schon angedachte Süderweiterung der Deponie. Auch heute lehnen alle Fraktionen in Erkrath die Süderweiterung ab. Die Stadt Erkrath hat als Kommune Einwände gegen die Süderweiterung erhoben. Die AWISTA hat jedoch nichts Besseres zu tun als Kritikern mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen, wie sie es Anfang 2016 gegenüber einem Ratsmitglied aus Erkrath tat. 

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie stellt sich die Stadtverwaltung zu den Vorwürfen der Umweltverschmutzung durch Giftwasseraustritt sowie zu den weiteren Vorwürfen der Stadt Erkrath bzw. den von dortigen Fraktionen erhobenen Vorwürfen?
  1. Kann die Verwaltung bzw. AWISTA hinlänglich  belegen, dass kein illegaler bzw. giftiger Müll seit Bestehen der  Deponie auf dem Deponiegelände lagert?
  1. Mit welchen Maßnahmen kontrolliert die Stadtverwaltung die Einhaltung des Umweltschutzes bzw. wie kontrolliert sie die Angaben der AWISTA?

Freundliche Grüße  

Peter Ulrich Peters                        Helmut Goldenstedt                     Alexander Compare

 

Antwort der Verwaltung am 13.06.2016 (Beigeordnete Stulgies)

zu Frage 1: Seit 1972 wurden auf der Zentraldeponie Hubbelrath (ZDH) Siedlungs- und Gewerbeabfälle
verfüllt. Dazu gehörten z.B. zeitweise auch Abfälle aus der "grauen Tonne".
Bis 1994 wurde die Deponie von der Stadt Düsseldorf selbst bewirtschaftet. Die in
dieser Zeit verfüllten Deponieabschnitte werden als "Aitteil der Deponie" bezeichnet.
Im Bereich dieses Altteils, an der Südflanke der ZDH, gibt es in einem räumlich eng
begrenzten Bereich eine Belastung des Grundwassers unter der Deponie. Darin sind
aus der Deponie stammende Stoffe in relevanten Konzentrationen nachweisbar. Es
handelt sich dabei z.B. um
• Chlorid (=Salz),
• TOC ("total organic carbon", also Kohlenstoffverbindungen, z.B. aus Hausmüll)
• AOX ("adsorbierbare organische Halogenverbindungen").
Die Grundwasserverunreinigung befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Düsseldorf.
ln Erkrath gibt es allerdings die Besorgnis, dass sich der vorhandene Grundwasserschaden
nach Süden auf Erkrather Stadtgebiet ausdehnen könnte.
Die Verwaltung der Stadt Erkrath sowie die dortigen politischen Gremien wurden
mehrfach durch das Umweltamt über die Grundwassersituation an der ZDH informiert.
Aufgrund der hydrogeologisch günstigen Untergrundverhältnisse ist die Ausbreitung
der Verunreinigung bis heute lokal auf den Nahbereich der Deponiesüdflanke begrenzt.
Im Sommer 2012 wurden, basierend auf einem gutachterliehen Vorschlag,
fünf zusätzliche Grundwassermessstellen im südlichen Grundwasserabstrom der
Deponie errichtet, um eine engmaschigere Beobachtung des Grundwassers zu ermöglichen.

Die Untersuchungsergebnisse der regelmäßig entnommenen Grundwasserproben
aus diesen Messstellen belegen bisher die geringe Ausbreitung der Grundwasserverunreinigung.
Unabhängig davon gibt es eine Anordnung der zuständigen Bezirksregierung an den
Deponiebetreiber AWISTA, ein Oberflächenabdichtungssystem gemäß den aktuellen
technischen Anforderungen für die stillgelegten Deponieabschnitte zu planen und
nach Genehmigung der Planung aufzubringen.
Die AWISTA hat zwischenzeitlich bei der Bezirksregierung die Genehmigung für eine
Süderweiterung der Deponie beantragt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt beteiligt. Die Verwaltung
wird dabei prüfen, welche Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Deponiebetrieb
zu stellen sind.
Dabei werden auch mögliche Setzungen des Altteils infolge der Auflast, Sicherung
oder Ersatz der erforderlichen Grundwasserbeobachtungsbrunnen und die Möglichkeit
geeigneter Nachsorgemaßnahmen im Bereich der Altdeponie berücksichtigt.

zu Frage 2:  Basierend auf den jeweils geltenden abfallrechtlichen Regelungen und Anforderungen
an die zu entsorgenden Abfälle kann grundsätzlich davon ausgegangen werden,
dass auf der ZDH nur dafür zugelassene Abfälle abgelagert wurden. Dabei ist darauf
hinzuweisen, dass erst seit den 70er Jahren Regeln zur getrennten Erfassung von
Schadstoffen entwickelt wurden. Die auf der ZDH abgelagerten Abfälle konnten also
durchaus regelkonform bestimmte Schadstoffe enthalten.

zu Frage 3: Für die Überwachung und Kontrolle der Deponie ist die Bezirksregierung Düsseldorf
zuständig. Weiterhin ist nach Deponierecht (Verordnungen und technische Regelwerke)
die erforderliche Selbstüberwachung durch den Setreiber einer Deponie
festgelegt.

Untersuchungsergebnisse zum Grund- und Sickerwasser werden auch vom Umweltamt
auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft und ausgewertet. Unabhängig davon
lässt das Umweltamt stichprobenartig und I oder anlassbezogen die Grundwasserund
Sickerwasserbeschaffenheit untersuchen.