Hilfe bei Gewalt gegen Frauen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 22. Januar 2019:
Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt ständig zu. Laut dem zuständigen NRW-Ministerium nahm die Anzahl der Strafanzeigen im Rahmen der Häuslichen Gewalt im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 38,3 % zu. Die Dunkelziffer liegt um einiges höher.
Frauen in akuten Bedrohungssituationen brauchen Schutzräume und ein funktionierendes Hilfesystem. Von großer Bedeutung ist dabei, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu einem Frauenhaus erhalten. Dies ist in Düsseldorf leider nicht gewährleistet. Aus einer Anfrage der LINKEN geht hervor, dass allein im Jahr 2017 im „Internationalen Frauenhaus“ 138 Frauen und im Frauenhaus „Frauen helfen Frauen e.V.“ 122 Frauen abgelehnt wurden. Was mit den abgelehnten Frauen geschieht, ist ungewiss, da keine Nachverfolgungsmöglichkeiten oder Folgekontakte bestehen.
Deutschland ist Ende 2017 dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, kurz auch „Istanbul Konvention“ genannt, beigetreten. Unter Artikel 23, Nr. 133 verpflichten sich die Vertragsparteien „für geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu sorgen“. Dies wird folgendermaßen spezifiziert: „Im Abschlussbericht der Task Force des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wird eine sichere Unterkunft für Frauen in Frauenhäusern empfohlen, die auf alle Regionen verteilt sind und eine Familie pro 10.000 Einwohner aufnehmen können“.
Im Oktober 2018 wurde die „Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen“ zwischen dem für Gleichstellung zuständige NRW- Ministerium, der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. getroffen. Darin heißt es: „Um eine Weiterentwicklung der Angebote von Schutz und Hilfe für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten, ist (…) die Schaffung von mehr Plätzen in den landesseitig geförderten Frauenhäusern eine weitere Zielsetzung, um der Nachfrage schutzsuchender Frauen besser gerecht zu werden.“ Dafür sollen die Plätze in Frauenhäusern, die vom Land NRW gefördert werden, von derzeit 571 bis 2022 um ca. 50 Plätze erhöht –und das landesweit.
Fraglich bleibt, wie diese geringe Anzahl dazu beitragen soll, alle Frauen in Bedrohungssituationen in angemessener Weise unterstützen zu können.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie viele Frauen wurden an Düsseldorfer Frauenhäuser im Jahr 2018 abgelehnt (aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Frauenhaus)?
- Wie viele Frauenhausplätze wären nach der Empfehlung der Istanbul-Konvention in Düsseldorf notwendig und wie viele gibt es aktuell?
- Wie viele zusätzliche Frauenhausplätze werden aufgrund der „Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen“ in Düsseldorf eingerichtet und welche Planungen gibt es darüber hinaus um die Empfehlungen der Istanbul-Konvention in Düsseldorf zu erreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Müller-Gehl Cornelia Schlemper Angelika Kraft-Dlangamandla
Antwort der Verwaltung am 22.01.2019 (Oberbürgermeister Geisel)
Die Beantwortung der Fragen erfolgt seitens: Amt für Soziales, Frauen helfen Frauen e.V. und AWO Familienglobus gGmbh Internationales Frauenhaus.
zu Frage 1:
Antwort seitens Frauen helfen Frauen e.V.:
Für 2018 ist von einer ähnlichen Zahl an abgelehnten Frauen wie 2017 auszugehen, große Schwankungen sind nicht zu erwarten. Konkrete Zahlen können zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden, da die Statistikerstellung für 2018 noch nicht abgeschlossen ist. Sobald die Zahlen vorliegen, werden diese nachgereicht.
Antwort seitens AWO Internationales Frauenhaus:
Im Jahr 2018 mussten im Internationalen Frauenhaus insgesamt 165 Frauen
abgewiesen werden.
Ablehnung aufgeschlüsselt nach Gründen:
Vollbelegung: 119 Frauen
Wohnungslosigkeit: 5 Frauen
Keine Misshandlung: 14 Frauen
Nur 1 Bett frei, aber Anfrage für mehr Personen: 20 Frauen
sonstige Gründe: 7 Frauen
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet:
Antwort seitens des Amtes für Soziales:
In Düsseldorf gibt es 29 Frauenhausplätze. Hinzu kommen zwei Notbetten (Quelle: Sachberichte der Frauenhäuser für 2017).
Bei 639.407 Einwohnerinnen und Einwohnern (Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Stand 31. Dezember 2017) wären bei einem Schlüssel von 1 zu 10.000 rein rechnerisch rund 64 Plätze in Düsseldorf vorzuhalten. In diesem Zusammenhang ist allerdings hervorzuheben, dass auch die Istanbul-Konvention ausdrücklich davon spricht, dass sich die Anzahl der Einrichtungen nicht nur rechnerisch feststellen lässt, sondern vielmehr vom tatsächlichen Bedarf abhängt.
Auf den tatsächlichen Bedarf in Düsseldorf wirkt sich ein umfassendes Netz von sozialen Hilfen und Anlaufstellen, die insbesondere auf die Bedarfslagen von gewaltbetroffenen Frauen ausgerichtet sind, einerseits bedarfsbegrenzend aus. Beispielhaft zu nennen sind die ambulante Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt der Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.V. oder die Notaufnahme für Frauen Ariadne der Diakonie in Düsseldorf. Anderseits stellt die Wohnungsmarktlage in Düsseldorf ein Problem für viele gewaltbetroffene Frauen dar, schnell wieder außerhalb eines Frauenhauses selbständig zu leben.
Daher ist es nicht nur wichtig, das Platzangebot in den Blick zu nehmen, sondern auch Maßnahmen und Angebote, die helfen, einen Aufenthalt in einem Frauenhaus zu vermeiden oder so kurz wie nötig zu gestalten.
Im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen startet im Februar 2019 eine wissenschaftliche Untersuchung zur Frage der Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen. Ziel ist es, das bestehende Unterstützungssystem zu optimieren und Angebotslücken zu schließen. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2020 vorliegen. Nach Auswertung der Analysen soll dann eine Formulierung der politischen Handlungserfordernisse erfolgen.
Zur weiteren Planung des Hilfesystems in Düsseldorf findet unter anderem vor dem Hintergrund dieser Studie, die im Zusammenhang mit der Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen steht, derzeit ein Abstimmungsprozess innerhalb der Verwaltung statt, an dem insbesondere Büro 01/02 und die Ämter 50 und 64 beteiligt sind.
Antwort zu Frage 2 seitens AWO Internationales Frauenhaus:
Es sollten pro 10.000 Einwohner*innen Platz für eine Familie vorgehalten werden.
Das Internationale Frauenhaus der AWO Düsseldorf verfügt derzeit über 12 Plätze (8 Plätze für Frauen und 4 Plätze für Kinder).
Antwort zu Frage 3 seitens AWO Internationales Frauenhaus:
Das Internationale Frauenhaus der AWO Düsseldorf plant eine Erweiterung um 3 Plätze für Frauen. Dies hängt ab von den Verhandlungen mit Land und Kommune.