Homeoffice-Angebot im Jugendamt

Jugendhilfeausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.05.2023 (JHA/059/2023):

Während der Corona-Pandemie waren Beschäftigte vielerorts gezwungen aus dem Homeoffice zu arbeiten. Viele von Ihnen sind auf diese Weise erstmals überhaupt mit dem Modell Telearbeit/mobiles Arbeiten in Berührung gekommen.

In vielen Betrieben hat sich das Verhältnis zwischen Homeoffice-Zeit und Arbeitszeit seitdem auch nachhaltig verschoben. Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf musste während der Pandemie ihre Beschäftigten für das mobile Arbeiten ausrüsten.

Fachkräfte der Sozialen Arbeit berichten wiederholt, dass die Fallmanager:innen und Sachbearbeiter:innen im städtischen Sozial- und Jugendamt im Homeoffice teilweise keinen Zugriff auf die Fallakten oder relevanten EDV-Programme haben, um Anfragen abschließend bearbeiten zu können. Das muss allerdings kein Argument gegen die Home-Office-Möglichkeit für städtische Beschäftigte sein. Auch wenn das mobile Arbeiten sicherlich aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden muss, ist eine Vielzahl von Beschäftigten mit der Möglichkeit sehr zufrieden.1 Insbesondere im Rahmen der Fachkräftegewinnung muss das mobile Arbeiten in der Stadtverwaltung aus diesen Gründen für alle Beteiligten zufriedenstellend ermöglicht werden.

1 Hans-Böckler-Stiftung, Böckler Impuls, Ausgabe 02/2023. Abrufbar unter:
www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-fluch-oder-segen-46499.htm. Zuletzt abgerufen am 09.05.2023, 15:39 Uhr.

Aus diesem Grund fragen wir an:

  1. Wie hat sich der Anteil an Homeoffice-Arbeitszeit der Mitarbeiter:innen des Jugendamtes Düsseldorf seit 2019 entwickelt?
    (Wenn es keine generelle Regelung gibt, bitte nach Abteilungen und Fachbereichen aufschlüsseln.)
     
  2. Sind die Mitarbeiter:innen im Homeoffice voll handlungsfähig oder durch infrastrukturelle Umstände (fehlende Geräte, fehlender Zugriff auf bestimmte Tools, eingeschränkte Akteneinsicht etc.) eingeschränkt? Wenn ja, aus welchen Gründen?
     
  3. Wie können die oben erwähnten Einschränkungen behoben werden, um für Fachkräfte, Eltern, Jugendliche und Beschäftigte einen besseren Arbeitsablauf zu erreichen?

Mit freundlichen Grüßen
Lukas Reichert                       René Engels
 

Antworten der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:

Antwort zu Frage 1:

Aufgrund von Corona gab es einen rasanten Anstieg von Homeoffice. Bei Home-office unterscheiden die Vorgaben der Stadtverwaltung zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit, hierzu sind seit März 2020 zwei verschiedene Dienstvereinbarungen in Kraft.

Mitarbeiter*innen in Telearbeit haben in der Regel einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld mit fest vereinbarten Wochentagen, an denen im Büro oder zu Hause gearbeitet wird.

Hierzu gab es seit 2019 - 118 Anträge im Amt 51.

Mobile Arbeit soll flexibel bis zu 16 Wochenstunden ermöglicht werden, in der Regel mit mobilen Endgeräten.

Hierzu gab es seit 2019 - 616 Anträge im Amt 51.

Die Anzahl der Anträge ist gleich mit den Genehmigungen. Kündigungen seitens Amt 51 sind nicht bekannt.
Es ist allerdings anzumerken, dass es im Jugendamt einige Bereiche gibt, in denen weder mobiles Arbeiten noch eine alternierende Telearbeit möglich sind.

Antwort zu Frage 2:
Für mobile Arbeit werden mobile Endgeräte benötigt. Seit Ende 2020 werden in der Stadtverwaltung im Rahmen des Leasingaustausches die Bildschirmarbeitsplätze (BAP) von Desktop-PC ́s auf Notebooks umgestellt. Aufgrund der fünfjährigen Leasingraten ist dieser Prozess Ende 2025 abgeschlossen, so dass ab diesem Zeitpunkt alle BAP mit Notebooks und damit mobilen Endgeräten ausgestattet sind. Mobile Arbeit ist dann ohne Einschränkungen möglich. In allen Organisationseinheiten des Jugendamts sind Geräte-Pools für mobile Arbeit eingerichtet, aus denen die Mitarbeiter*innen bei Bedarf Notebooks buchen können.
Z.Zt sind im Jugendamt ca. 55 % aller BAP mit Notebooks ausgestattet, im Bezirkssozialdienst beträgt diese Quote 60 %.

Einschränkungen wegen fehlender Zugriffe ergeben sich in der Regel nicht, da grundsätzlich alle benötigten Programme auch für Telearbeit oder mobile Arbeit zugelassenen dienstlichen Endgeräten (Desktop-PC, Notebook) verfügbar sind.
Dies gilt auch für die Fachverfahren im Bezirkssozialdienst.

Eine telefonische Erreichbarkeit ist entweder durch Umleitung des Telefons auf einen Privatanschluss oder ein Diensthandy oder das direkte Telefonieren über das mobile Endgerät gegeben.
Einschränkungen durch eingeschränkte Akteneinsicht sind durchaus gegeben.

Trotz des Einsatzes umfangreicher Fachsoftware in den unterschiedlichsten Organisationseinheiten müssen teilweise noch Papierakten geführt werden, Korrespondenzen laufen vielfach schriftlich ohne Einbindung in elektronischer Form. Einige Einschränkungen ergeben sich aus der Natur der Sache. Mobile Arbeit ist ein Instrument zur zeitlichen und örtlichen Flexibilität der Arbeitsausübung. Dementsprechend wird in der Regel ein mobiles Endgerät benutzt, welches einen kleineren Bildschirm als die Standardbüroausstattung hat. Auch Drucken ist in mobiler Arbeit nicht direkt möglich. Druckaufträge können aus dem Home-Office erteilt werden und dann in der Dienststelle am ausgewählten Drucker entweder am nächsten Präsenztag oder vorher von Kolleg*innen im Büro weiterverarbeitet werden.

Antwort zu Frage 3:
Damit alle Mitarbeiter*innen flexibel mobile Arbeit nutzen können, ist eine Ausstattung aller in Frage kommenden Arbeitsplätze mit mobilen Endgeräten nötig. Dies ist, wie oben beschrieben, im Jugendamt Ende 2025 erreicht.

Um im Homeoffice vollumfänglich arbeiten zu können, ohne dass die Akteneinsicht eingeschränkt ist oder auf Korrespondenzen nicht zugegriffen werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass flächendeckend die E-Akte eingeführt wird, möglichst mit Schnittstellen zu den umfangreich im Einsatz befindlichen Fachverfahren. Hierdurch würde auch der Großteil des Druckaufkommens reduziert werden und somit eine weitere Einschränkung entfallen.

Nach jetzigem Stand wird die Einführung der E-Akte im Jugendamt bis Mitte 2025 abgeschlossen sein.