Informationsangebot der Stadt Düsseldorf über Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbrüche

Gleichstellungsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 5.Juni 2018:

Wenn eine Frau ungewollt schwanger wird, ist aufgrund des § 218 StGB Eile geboten, wenn sie straffrei einen Abbruch durchführen lassen möchte. Der § 219a StGB verbietet es aber Ärztinnen und Ärzten, darüber unter anderem im Internet zu informieren, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Der Fall von Kristina Hänel hat der Gesellschaft vor Augen geführt, in welche Situation Ärztinnen und Ärzte gelangen, wenn sie es dennoch tun: Sie wurde von einem Abtreibungsgegner angezeigt und vom Amtsgericht Gießen zu 6.000 Euro Strafe verurteilt. Frau Hänel ist nicht die einzige betroffene Ärztin. Derzeit läuft unter anderem gegen Ärztinnen in Kassel ein Verfahren.

Es ist für Frauen zeitaufwendig, sich die Information zu beschaffen. Ihr Recht auf freie Arztwahl kann so nicht unbedingt gesichert werden. Das Interesse der Abtreibungsgegner ist zudem, dass Rat suchende Frauen auf Webseiten gelangen, auf denen brutale und abschreckende Inhalte dargeboten und Ärztinnen und Ärzte diffamiert werden – um Frauen einzuschüchtern und sie davon abzuhalten, ihr Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen.

Auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf sind Beratungsstellen in Düsseldorf aufgeführt, die als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen anerkannt sind. Außerdem finden sich Hinweise auf allgemeine Schwangerenberatung bei folgenden Stellen: esperanza- Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Düsseldorf e.V. und HiSKO- Hilfe im Schwangerschaftskonflikt e.V. Weitere Beratungsmöglichkeiten werden nicht aufgeführt. 

Allerdings finden sich keine Hinweise oder Kontaktangaben zu Ärztinnen und Ärzten oder zu Praxen, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren bzw. durchführen. Um diese Lücke zu schließen, hat die Stadt Hamburg eine Liste der Konfliktberatungsstellen und Arztpraxen online gestellt: http://www.hamburg.de/schwangerschaftskonfliktberatung/4020554/schwangerschaftsabbruch/.

Ausdrücklich geht es nicht um Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch oder gegen ihn. Es geht nur um einfach auffindbare und vollständige Informationen von Seiten einer verlässlichen Stelle.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1.  Ist geplant, das bestehende Informationsangebot zu Schwangerschaftskonfliktberatungen und Schwangerschaftsabbrüchen zu erweitern? Wenn ja, wann soll dies erfolgen? Wenn nein, warum nicht?
     
  2.  Ist der Verwaltung bekannt, welche Praxiseinrichtungen in Düsseldorf Schwangerschaftsabbrüche vornehmen? Wenn ja, warum werden diese nicht (unter Berücksichtigung der Ärztinnen und Ärzte, die nicht öffentlich genannt werden wollen) öffentlich bekannt gemacht?
     
  3.  Ist es der Verwaltung möglich, in Anlehnung an das Vorgehen in Hamburg, auf der städtischen Internetseite die Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, erweitert um die Liste der Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zu veröffentlichen? Wenn ja, wann soll dies erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen
 

Petra Müller-Gehl             Angelika Kraft-Dlangamandla             Cornelia Schlemper

 

Antwort der Verwaltung am 05.06.2018

Zur o.g. Anfrage wird aus Sicht des Amtes 53 wie folgt Stellung genommen:

zu Frage 1: Es ist nicht geplant, das bestehende Informationsangebot zu Schwangerschaftskonfliktberatungen und Schwangerschaftsabbrüchen zu erweitern.
Das Angebot in Düsseldorf hat sich bislang als gut und zielführend erwiesen. Es existieren verschiedene Schwangerschaftskonfliktberatungsstellenmit unterschiedlichen Ausrichtungen, die im Austausch miteinander stehen und in einem Arbeitskreis gemeinsame Arbeitsrichtlinien erarbeiten. Im Falle von zeitlichen Engpässen in einer Beratungsstelle, kann eine andere Einrichtung in der Regel aushelfen. So ist gewährleistet, dass alle Frauen und Mädchen zeitnah einen Beratungstermin erhalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen verfügen über eigene Listen der Gynäkologinnen und Gynäkologen, die in Düsseldorf Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Dazu werden die Gynäkologinnen und Gynäkologen telefonisch abgefragt und deren Einverständnis eingeholt, auf diese Liste gesetzt zu werden. In der Schwangerschaftskonfliktberatung werden die Adressen bei Bedarf ausgehändigt.
Häufig jedoch haben die Klientinnen schon von ihren behandelnden Gynäkologinnen und Gynäkologen bereits entsprechende Empfehlungen und Adressen bekommen.
Dieses System hat sich in Düsseldorf bewährt. Es gab bisher keine Probleme oder Beschwerden bezüglich der Vorgehensweise.

zu Frage 2: Die Praxiseinrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sind den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bekannt. In der Beratung wird den Klientinnen bei Bedarf eine Adressenliste ausgehändigt.
Bei dieser Gelegenheit wird auch über die verschiedenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informiert und welche Gynäkologin bzw. welcher Gynäkologe die jeweilige Methode anbietet. Die Frage einer Veröffentlichung der Praxisadressen hat sich bisher nicht gestellt, da das bestehende System gut funktioniert und sich die Frauen auf jeden Fall vor einem Schwangerschaftsabbruch an eine Beratungsstelle wenden müssen, um die erforderliche Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz zu bekommen.

zu Frage 3: Aufgrund der in der Antwort zur Frage 2 bereits dargestellten bewährten Verfahrensweisen der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sieht die Verwaltung für eine Veröffentlichung der in Frage kommenden Arztpraxen im Internet keinen konkreten Handlungsbedarf. Eine solche Veröffentlichung wäre zudem im Vorfeld insbesondere unter Berücksichtigung des § 219 Strafgesetzbuch und der Datenschutzgrundverordnung umfassend zu prüfen.