Interkommunalen Austausch zur Wohnraumschutzsatzung eingehen!

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des AWM am 1. März 2021:

  • Die Verwaltung nimmt in einem ersten Schritt Kontakt zu allen Kommunen in NRW mit mehr als 100.000 Einwohner:innen auf, die eine Wohnraumschutzsatzung eingeführt haben.
  • Mit den interessierten Kommunen wird ein Gremium (z. B. Arbeitsgruppe) ins Leben gerufen, welches sich monatlich trifft, um über Best- und Worst-Practice-Beispiele in der Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung zu diskutieren. Das erste Treffen soll spätestens im Juni 2021 erfolgen.
  • Innerhalb des Gremiums werden insbesondere Fragen zu folgenden Themenbereichen diskutiert: rechtliche Voraussetzungen und Befugnisse, Personalfragen (Anzahl, Kompetenzen etc.), digitale Ausstattung und Softwarelösungen, quantifizierbare Erfolge und Misserfolge.
  • Die gewonnen Informationen werden systematisch zusammengestellt und zusammengefasst. Dabei werden Best- und Worst-Practice-Beispiele identifiziert.
  • In einem zweiten Schritt werden Kommunen aus weiteren Bundesländern in das Gremium einbezogen. Über Zeitpunkt und Auswahl legt die Verwaltung dem AWM einen Vorschlag zur Entscheidung vor.
  • Eine erste Berichterstattung findet in der AWM-Sitzung vom 30. August 2021 und dann alle sechs Monate statt.

Begründung:
Am 12.10.2019 ist die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) der Landeshauptstadt Düsseldorf in Kraft getreten. Sie macht die Zweckentfremdung von Wohnraum gemäß §3 in Verbindung mit §4 der Wohnraumschutzsatzung genehmigungspflichtig.

Die Liberalisierung des Wohnungsmarktes und die damit einhergehenden Profitorientierung vieler Wohnungsbauunternehmen hat dazu beigetragen, dass bezahlbarer Wohnraum schwindet. Städte wie Köln, Münster oder Berlin nutzen das Instrument der Wohnraumschutzsatzung, um dieser Entwicklung zu begegnen. Die Ausgestaltungen dieser Wohnraumschutzsatzungen sind jedoch unterschiedlich. Genauso unterschiedlich ist auch die Anzahl des Personals, welches sich um die Umsetzung kümmert.

Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass es Best- und Worst-Practice-Beispiele zu den Satzungen und ihrer Umsetzung gibt.

Wenn die Landeshauptstadt Düsseldorf sich zum Ziel setzt, der Krise auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, sollte sie von anderen Kommunen lernen und eigene Erfahrungen zur Verfügung stellen. Deshalb beantragt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf einen interkommunalen Austausch zur Wohnraumschutzsatzung. Dabei werden zunächst Städte einbezogen, die sich in Nordrhein-Westfalen – also auf der Basis gleicher Landesgesetzgebung – eine Wohnraumschutzsatzung gegeben haben. Zusätzlich werden zunächst Städte und Gemeinden einbezogen, die in Nordrhein-Westfalen - also auf der Basis gleicher Landesgesetzgebung - ihre Verordnungen erlassen haben. In einem zweiten Schritt können Städte und Gemeinden bundesweit einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Marmulla                                   Ben Klar                      Mbulelo Dlangamandla