Kanalanschluss städtischer Kleingärten

Rat

Änderungsantrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zu TOP 13 der Sitzung des Rates am 19.03.2009:

Die insgesamt zur Verfügung stehende Darlehenssumme wird auf 10.000.000.- Euro erhöht.

Die möglichen Darlehensanteile werden wie folgt gestaffelt:

  • Düsselpass-Berechtigte erhalten ein 100%iges Darlehen auf die Baukosten pro Parzelle.
  • Alle anderen Personen können Darlehen wie folgt erhalten:

Baukosten bis 1.500,00 Euro bis zu 50%

Baukosten bis 2.000,00 Euro bis zu 60%

Baukosten bis 3.000,00 Euro bis zu 70%

Baukosten über 3.000,00 Euro bis zu 90%

Darlehen an Düsselpass-Berechtigte werden zins- und tilgungsfrei gestellt, solange die Düsselpass-Berechtigung andauert.

Ansonsten werden die Darlehen mit 2% jährlich verzinst. Die Rückzahlung soll innerhalb von 20 Jahren in halbjährlichen Raten zum 01.04. und 01.10. eines Jahres erfolgen. Sollte die finanzielle Situation der/des DarlehensnehmerIn sich verschlechtern (Düsselpass-Berechtigung), wird das bestehende Darlehen ebenfalls zins- und tilgungsfrei gestellt.

Begründung:

Düsselpass-Berechtigten (KleinrentnerInnen, Erwerbsunfähige, HartzIV-BezieherInnen) hilft das vorgeschlagene Darlehensverfahren nicht. Sie werden ihren Kleingarten aufgeben müssen, weil sie weder einen Eigenanteil von bis zu mehreren tausend Euro noch die Darlehensraten aufbringen können. Schon jetzt geben viele Menschen daher verzweifelt ihre Kleingärten auf oder suchen Nachpächter.

Von daher ist es sinnvoll, hier 100%ige Darlehen zu vergeben und diese zins- und tilgungsfrei zu stellen. Bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der DarlehensnehmerInnen oder im Fall einer Verpachtung an einen Nachfolger beginnt die verzinste Rückzahlung des Darlehens.

Auch für RentnerInnen und „Normalverdienende“ stellt der Kanalanschluss eine hohe Belastung dar. Eine höhere Darlehensquote (die Verwaltung schlägt maximal 50% vor) ist von daher sinnvoll. Die Zinssätze sollten moderater sein als von er Verwaltung vorgeschlagen.

Gerade angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise wissen viele Beschäftigte nicht, ob und wie lange sie ihren Arbeitsplatz behalten werden. Gerade in einer solchen Situation kann die Stadt nicht verlangen, dass diese Menschen ihre Ersparnisse zur Finanzierung eins Kanalanschlusses aufbrauchen und mit dem Darlehen ein zusätzliches Risiko auf sich nehmen.

Artikel 29 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung besagt in Absatz 1 eindeutig: „Die Verbindung weiter Volksschichten mit dem Grund und Boden ist anzustreben.“

In Absatz 3 heißt es ausdrücklich „Die Kleinsiedlung und das Kleingartenwesen sind zu fördern.“

Der Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf setzt den Verfassungsrang der Förderung des Kleingartenwesens in konkrete Politik um.

Mit freundlichen Grüßen


Adelgunde Kahl                       Frank Laubenburg                            Gilbert Yimbou