Kein Ausverkauf von städtischen Grundstücken

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften am 15. September 2011:

Die Verwaltung wird beauftragt, Grundstücke, die zum Verkauf anstehen, im Erbpachtrecht zu vergeben.

Begründung:

Nach dem Verkauf eines RWE-Aktienpakets bezeichnet sich die Stadt Düsseldorf seit dem 12. September 2007 als schuldenfrei. In den Erläuterungen zum Haushaltsplan 2011 steht: 

„Der Haushalt 2011 weist zwar ein Defizit von rund 122,6 Mio. Euro aus; dieser Fehlbedarf kann jedoch durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.“

Für das Jahr 2009 wird die Ausgleichsrücklage noch mit 453,3 Mio. Euro beziffert. Für das Jahr 2010 mit 373,5 Mio. Euro. Im Jahr 2011 ist ein Rückgang der Ausgleichsrücklage auf 250,9 Mio. Euro zu verzeichnen und 2012 fällt diese Ausgleichsrücklage weiter auf 199,8 Mio. Euro ab. Ab 2013 soll diese Ausgleichsrücklage prognostisch wieder auf 204,4 Mio. Euro steigen und für 2014 wird sie schon mit 253,5 Mio. Euro veranschlagt. Auch ohne den Verkauf von Grundstücken ist mit einer Zunahme der Rücklage zu rechnen.

In den Erläuterungen zum HH-Plan 2011 sind die für den Erwerb von Grundstücken durch die Stadt angegeben Zahlen rückläufig.

D.h., dass dadurch in absehbarer Zeit keine mehr zum Verkauf möglichen Grundstücke vorhanden sein werden. Um eine solche Situation zu verhindern, ist es sinnvoller, die noch vorhandenen Grundstücke im Erbpachtrecht zu vergeben, um die Gesamtzahl der städtischen Grundstücke im wesentlichen aufrecht zu erhalten.

Freundliche Grüße
                                       

Carina Limper                          Helmut Goldenstedt