Kein Verkauf des Grundstücks des ehemaligen Stadtwohnheims Kuthsweg 16-20

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften am 15. September 2011:

Das Grundstück des ehemaligen Stadtwohnheims Kuthsweg 16-20 wird nicht verkauft, sondern weiterhin und auf Dauer zur Wohnraumversorgung  von Menschen genutzt, die dringend preiswerten Wohnraum benötigen.

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten, wie dies mit Hilfe der Städtischen Wohnungsgesellschaft auf diesem Grundstück realisiert werden kann. Hierzu sollen dem Ausschuss zeitnah entsprechende Vorschläge gemacht werden.

Begründung:
Seit Jahren steigen in Düsseldorf die Mietpreise bei kontinuierlichem Rückgang preiswerten Wohnraums. Diese Entwicklung wird durch das Auslaufen der Bindungsfristen vieler öffentlich geförderter Wohnungen und praktisch nicht mehr stattfindendem sozialen Wohnungsneubau verschärft. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Menschen keinen für sie bezahlbaren Wohnraum mehr in Düsseldorf finden.

Die städtische Wohnungsgesellschaft verwaltet seit Jahren nur noch die eigenen und städtischen Wohnungen, hat aber nicht genug Kapital um ausreichend in Neubau zu investieren. Um diesem Mangel abzuhelfen, ist dringend kommunaler Wohnungsbau geboten. Hier ist die Stadt in der Verantwortung. Sie darf sich nicht allein darauf beschränken, Investoren für sozialen Wohnungsbau zu suchen.

Das Stadtwohnheim am Kuthsweg steht seit der Räumung Mitte 2010 leer. Die Aufhebung der Erbbaurechtsverträge ist zum 30.09.2010 bereits erfolgt. Nach Umzug der Kindertagesstätte am Kuthsweg 16 in diesem Sommer kann das städtische Grundstück verwertet werden, so die Antwort der Verwaltung auf Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE in der Ausschusssitzung im Februar 2011 (Vorlage 64/11/2011).

In dieser Anfrage hat DIE LINKE. Ratsfraktion auch deutlich gemacht, wie die Stadt in einem ähnlichen Fall, nämlich nach Räumung des ehemaligen Stadtwohnheims an der Breslauer Straße vorgegangen ist. Das Wohnheim hat nach der Räumung ca. sieben Jahre leer gestanden. Das Grundstück ist an eine Wohnungsgesellschaft verkauft worden, die nach Abriss des Wohnheims darauf mittlerweile Eigenheime (Kaufpreise 300 bis 350 Tsd. Euro im Durchschnitt) und frei finanzierte Wohnungen zu Neubaupreisen von 2010 errichtet hat. Nach Verdrängung der ehemaligen BewohnerInnen dient das ehemals städtische Grundstück also nicht mehr der kommunalen Wohnraumversorgung. Vielmehr wurde der soziale Zweck an diesem Standort von der Stadt aufgegeben und der Vermarktung im gehobenen Segment preisgegeben.

Eine ähnliche Entwicklung soll es bei der Verwertung des Grundstücks des ehemaligen Stadtwohnheims am Kuthsweg nicht geben. Deshalb soll das städtische Grundstück nicht verkauft werden, sondern weiterhin und auf Dauer der Wohnraumversorgung von Menschen dienen, die dringend preiswerten Wohnraum benötigen.

Freundliche Grüße

 

Carina Limper                          Helmut Goldenstedt