Keine unnötigen Einschränkungen für Begleitpersonen zu Jobcenter-Terminen

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 22.03.2022 (AGS/016/2022):

Der Ausschuss fordert das Jobcenter auf, Printmaterialien so abzuändern, dass geltendes Recht deutlich gemacht wird: Beistände zu Terminen beim Jobcenter sind gemäß § 13 IV SGB X auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Corona-Schutzverordnung erlaubt. Ihre Teilnahme unterliegt den Beschränkungen des § 13 SGB X.

Begründung:
In einem aktuellen Informationsschreiben für Besucherinnen und Besucher des Jobcenters Düsseldorf wird unter dem vierten Spiegelstrich folgender Hinweis gegeben:

„Bitte erscheinen Sie allein zum Termin. Begleitpersonen sind nur zugelassen, wenn die Teilnahme zwingend erforderlich ist (z.B. Dolmetscher, Unterstützung aus gesundheitlichen Gründen).“

Die Möglichkeit der Begleitung zu Terminen beim Jobcenter ist in §13 IV SGB X gesetzlich geregelt. Alle Einschränkungen dieser Möglichkeit der Begleitung finden sich ebenfalls in §13 SGB X. Beistände bedürfen auch keiner weiteren Legitimation (Dolmetscher/gesundheitliche Gründe). Das aktuell kursierende Informationsschreiben des Jobcenters Düsseldorf ist dahingehend zumindest missverständlich formuliert und bedarf einer Korrektur.

Für viele Menschen sind Begleitpersonen zu Terminen beim Jobcenter sehr wichtig. Sei es die Aufregung vor dem wichtigen Termin, Verständnisschwierigkeiten mit der Amtssprache oder mögliche Auseinandersetzungen mit den Sachbearbeiter:innen.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born                         Christian Jäger                               Cornelia Schlemper


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt:
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 19