Kläranlagenausbau zur Ausfilterung von Mikroplastik

Umweltausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 10. Januar 2019:

Nach Recherchen des WDR wird mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen in elf Kläranlagen in NRW die verbesserte Ausfilterung von Mikroverschmutzungen – einschließlich Mikroplastik – aus dem Trinkwasser erprobt. Für 19 weitere Versuchsstandorte bestehe eine Planung. In der Kläranlage Düsseldorf-Süd wird in diesem Rahmen laut dem „Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe NRW“ die Filterung organischer Schadstoffe mit Pulveraktivkohlefiltern erprobt. Mikroplastik wird in dem Düsseldorfer Versuch jedoch nicht ausgefiltert. 

DIE LINKE hält ein stärkeres Engagement der Stadt für sauberes Trinkwasser für nötig. Mikroplastik wird im größten Teil der Ozeane und in der Nahrungskette nachgewiesen – und seit einer aktuellen Studie des österreichischen Bundesumweltamtes auch im Menschen. Mit der Verbesserung der Messmethoden werden zudem immer kleinere und zahlreichere Mikroplastik-Partikel entdeckt. Die gesundheitlichen Folgen durch eine mögliche Ablagerung der schadstoffbelasteten Partikel in den menschlichen Organen sind noch nicht ausreichend erforscht.

Auch für das Düsseldorfer Trinkwasser kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. 75 Prozent des Trinkwassers werden aus Rheinuferfiltrat gewonnen. Die Uferfiltration hält laut Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der LINKEN vom 21.06.2018 Mikroplastik-Partikel ab einem Durchmesser von 10 Mikrometern zurück. Gleiches gilt aber nicht für das landseitige Grundwasser.

Ein Viertel des Düsseldorfer Trinkwassers kommt aus dem landseitigen Grundwasser. Über dieses Wasser kann Mikroplastik, z.B. aus Autoreifenabrieb, in das Rohwasser eingespült werden und nach der Aufbereitung möglicherweise auch in das Trinkwasser gelangen. Eine Messung oder gezielte Ausfilterung von Mikroplastik im Düsseldorfer Trinkwasser erfolgt nach unserem Kenntnisstand bisher nicht.                                               

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, Düsseldorfer Kläranlagen mit einer vierten Filterstufe zur Ausfilterung von Mikroplastik auszustatten?
     
  2. Hat sich die Stadt Düsseldorf bei der Bezirks- und der Landesregierung um die Förderung eines entsprechenden Pilotprojekts zur Ausfilterung von Mikroplastik bemüht; wenn nein, warum nicht?
     
  3. Ist nach einer erfolgreichen Erprobung der Ausfilterung von Mikroplastik in NRW   die Ausrüstung aller Düsseldorfer Kläranlagen mit einer entsprechenden Filterstufe geplant; wenn ja, bis wann; wenn nein, warum nicht?                                                                                                                                                                        

Mit freundlichen Grüßen                
 

Natalie Meisen                          Odd Krause                                Mai Nguyen

 

Antwort der Verwaltung am 10.01.2019 (Beigeordnete Stulgies)

Die Fragen werden vom Stadtentwässerungsbetrieb wie folgt beantwortet:

zu Frage 1: Die beiden Begriffe Mikroplastik und Mikroschadstoffe werden häufig synonym verwendet. Der Begriff Mikroplastik umfasst Kunststoffpartikel kleiner fünf Millimeter, welche ungelöst und somit abfiltrierbar in der Umwelt vorliegen.
Mikroschadstoffe sind Stoffe, wie beispielsweise Arzneimittel, Röntgenkontrastmittel, Kosmetikprodukte, Haushaltschemikalien, Pflanzenschutzmittel sowie Industriechemikalien, die über verschiedene Eintragspfade in sehr geringen Konzentrationen gelöst im Wasser vorliegen.
Mit den im WDR Bericht erwähnten in Betrieb und Planung befindlichen vierten Reinigungsstufen der kommunalen Kläranlagen, wird die Elimination von Mikroschadstoffen angestrebt und wissenschaftlich untersucht. Ob eine Elimination von Mikroplastik durch diese Anlagen ebenfalls erreicht werden kann, ist derzeit noch fraglich.
Kläranlagen können bereits nach aktuellem Stand in Abhängigkeit der technischen Ausstattung bis zu 95 % der Mikroplastikpartikel zurückhalten. Diese gelangen in den Klärschlamm, welcher verbrannt wird. Somit wird ein Großteil der Partikel nicht in die Umwelt verbracht.
Das Klärwerk Düsseldorf-Süd hat bereits eine Raumfiltration mit einer Hydroanthrazit-Filterschicht, die bezüglich der abfiltrierbaren Stoffe eine Eliminationsleistung von 90% erreicht. Bestätigt wird dies unter anderem durch eine vom LANUV 2016 beauftragte Untersuchung an größeren Gewässern in NRW nebst Kläranlagenabläufen. Hier war der Stadtentwässerungsbetrieb durch die Beprobung des Ablaufes vom Klärwerk Düsseldorf Süd beteiligt. Dabei wurde ein äußerst niedriges Niveau von 2,7 Partikel/m³ im Ablauf und zeitgleich von 4,5 Partikel/ m³ im Rhein bei Flehe gefunden. Für das Klärwerk Düsseldorf-Nord ist eine Filtration zukünftig angedacht.
Darüber hinausgehende wirtschaftliche bzw. marktreife Technologien zur Elimination von Mikroplastik sind für die Größe der Düsseldorfer Kläranlagen derzeit nicht vorhanden und diese somit nicht ausstattbar. Auch die Einleitungserlaubnisse für beide Klärwerke wurden durch die Bezirksregierung ohne Anforderungen an die Elimination von Mikroplastik bis 2024 und 2030 verlängert. Der Stadtentwässerungsbetrieb informiert sich jedoch laufend durch Austausch auf Tagungen oder direkt mit anderen Abwasserbetrieben über den Stand der Forschung bezüglich Mikroplastik- und Mikroschadstoffelimination.

zu Frage 2: Das im WDR-Beitrag zitierte Förderprogramm ist ein Programm der Landesregierung zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen mit innovativen Reinigungsverfahren ausschließlich mit dem Ziel der Hygienisierung des Abwassers oder der Elimination von Mikroschadstoffen.
Im Rahmen dieses Förderprogrammes wurde auf dem Klärwerk Düsseldorf-Süd die großtechnische Untersuchung der Elimination organischer Spurenstoffe (Mikroschadstoffe) aus kommunalem Abwasser unter Einsatz reaktivierter Pulveraktivkohle aus Trinkwasserwerken gefördert.

zu Frage 3: Die vierte Reinigungsstufe wird nach derzeitigem Kenntnisstand neben den hohen Investitionskosten personal-, energie- und damit kostenintensiv im Unterhalt sein. Die Gebühren zur Abwasserreinigung müssten entsprechend angepasst werden.
Bisher fehlen die gesetzlichen Vorgaben inklusive der genormten Probenahme, Probenaufarbeitung und Analysenverfahren sowie ein erfolgreich geprüftes und gesichertes Verfahren zur Rückhaltung von Mikroschadstoffen und/oder Mikroplastik gemäß diesen gesetzlichen Vorgaben. Die Gebührenzahler der Landeshauptstadt Düsseldorf sollen daher erst belastet werden, wenn die oben aufgeführten Voraussetzungen vorliegen.