Kleinstwohnungen verhindern bezahlbaren Wohnraum

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 22.05.2023 (AWM/031/2023):

Auch in Düsseldorf gibt es viele Bauprojekte für kleinste, aber meist teure Zweiraumwohnungen zwischen 18 und 35 Quadratmetern. Diese Kleinstwohnungen haben aus Sicht der LINKEN ähnlich negative wohnungspolitische Auswirkungen wie Ferienvermietungsangebote. Beide Wohnformen bedienen das Interesse der “Anleger:innen” nach der maximal möglichen Rendite pro Quadratmeter. Sie entsprechen nicht dem Bedarf von Mieter:innen nach einer dauerhaft bezahlbaren, ausreichend großen Wohnung.

Leider wird die Vermietung von Kleinstwohnungen bisher nicht durch beschränkende Regelungen wie die Wohnraumschutzsatzung reguliert. Mit jedem Bauprojekt, das solche Wohnungszuschnitte aufweist, verliert die Stadt eine Möglichkeit, bedarfsgerechten, bezahlbaren Wohnraum zu errichten.

Deshalb widersprechen Genehmigungen für solche Bauprojekte nach Auffassung der LINKEN den Bedürfnissen einer wachsenden Stadt.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Wohnungsbauvorhaben wurden seit 2020 genehmigt, bei denen kleinste Zweiraumwohnungen mit Wohnflächen zwischen 18 und 35 Quadratmetern entstehen sollen? (Bitte nach Stadtteil und unter Angabe der Anzahl der Kleinstwohnungen auflisten.)
     
  2. Wie viele Wohnungsbauvorhaben, bei denen solche Kleinstwohnungen entstehen und die vor 2020 genehmigt wurden, laufen derzeit? (Bitte nach Stadtteil und unter Angabe der Anzahl der Kleinstwohnungen auflisten.)
     
  3. Wie viele Wohnungsbauvorhaben, bei denen solche Kleinstwohnungen entstehen und die vor 2020 genehmigt wurden, wurden seit 2020 abgeschlossen? (Bitte nach Stadtteil und unter Angabe der Anzahl der Kleinstwohnungen auflisten.)

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                       Ben Klar                              Mbulelo Dlangamandla
 

Antwort der Verrwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:

Die Anfrage wird in Abstimmung mit dem Amt für Statistik und Wahlen wie folgt beantwortet:

Antwort zu Frage 1, 2 und 3:
Es liegen keine entsprechenden Daten vor, da in der Baugenehmigungsstatistik nicht die Wohnfläche je Wohnung erfasst wird.