Kommunalen Wohnungsbau vorantreiben

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften am 10. April 2018:
In Düsseldorf gibt es einen akuten Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen. Weder die so genannte Mietpreisbremse, noch das Städtische Handlungskonzept Wohnungsmarkt erzielten eine Verbesserung des Angebots im mittleren und unteren Preissegment. 

Dahingegen eröffnet kommunaler Wohnungsbau der Stadt einen direkten Einfluss auf Art und Umfang des Wohnungsangebots. Die Stadt Düsseldorf hat im Januar 2016 ihrer Tochtergesellschaft „SWD Städt. Wohnungsbau-GmbH & Co. KG Düsseldorf (SWD KG)“ ihre Anteile an der „SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG (SWD AG)“ und das bislang dort im Pachtbestand befindliche Grund- und Immobilienvermögen überwiegend übertragen. Über die SWD KG können kostengünstige Mietwohnungsangebote geschaffen und auch aufrechterhalten werden. Da es im dringenden Interesse der Düsseldorfer Bevölkerung ist, dass möglichst viele günstige Mietangebote neu geschaffen werden, sollte die Stadt die SWD KG mit den dazu nötigen Ressourcen ausstatten und ihr in diesem Sinne auch städtische Grundstücke zu möglichst günstigen Konditionen überlassen. Hierfür bietet sich eine Erbpacht an.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Wohnbaugrundstücke hat die Stadt in den letzten zwei Jahren an die SWD KG verkauft oder verpachtet (aufgeschlüsselt nach Jahr, Grundstücksgröße und Höhe des Verkaufspreises bzw. Erbpachtzinses)?
     
  2. Auf welche Weise kann die Stadt der SWD KG Grundstücke in Erbpacht zweckgebunden zur Errichtung von günstigen Mietwohnungen überlassen und welche rechtlichen Vorgaben sind bei der Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses zu beachten?
     
  3. Auf welche Weise kann die Stadt auf die SWD KG Einfluss nehmen, damit deren Wohnungen dauerhaft zu möglichst geringen Quadratmeterpreisen vermietet werden?                                                                        

Mit freundlichen Grüßen
 

Christian Jäger                   Lutz Pfundner                                     Ben Klar

 

Antwort der Verwaltung am 10.04.2018 (Beigeordnete Cornelia Zuschke)

zu Frage 1: Mit Wirkung zum 01.01.2016, d.h. schon vor dem angefragten Zeitraum von zwei Jahren, wurde der städtische Wohnungsbestand auf die SWD Städt. Wohnungsbau-GmbH & Co. KG Düsseldorf übertragen. Dabei sind nicht nur die Anteile an der SWD AG und das dort im Pachtbestand befindliche Immobilienvermögen übertragen worden, sondern auch weitere städtische Grundstücke. Seitdem wurde lediglich 2017 ein weiteres Grundstück mit einer Größe von ca. 2.595 qm zu einem Preis von 728.440 EUR an die SWD KG verkauft.Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass bezüglich diverser anderer städtischer Grundstücke eine entsprechende Vergabe an die SWD KG geplant ist.

zu Frage 2: Die Stadt Düsseldorf kann der SWD KG Grundstücke in Erbpacht zum Zweck der Errichtung preiswerten Wohnraums in dem gleichen Rahmen wie sonstigen Dritten überlassen. Dies gilt auch im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben für die Festsetzung der Höhe der Erbpachtzinsen, so gilt grundsätzlich, dass Vermögensgegenstände nur zu ihrem vollen Wert überlassen werden dürfen. Das bedeutet, es ist ein marktüblicher Erbbauzins zu erheben bzw. ein solcher Erbbauzins, der auch von Dritten erhoben würde.

zu Frage 3: Die SWD Städt. Wohnungsbau-GmbH & Co. KG Düsseldorf ist eine unmittelbare und hundertprozenige Beteiligung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sie nimmt somit direkten Einfluß auf die Gesellschaft. Im Vordergrund steht hierbei die Erfüllung des Gesellschaftszwecks.

Dieser liegt insbesondere in einer sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dabei ist die Gesellschaft an eine angemessene Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen gehalten.