Kriegsdenkmal 39er am Reeser Platz

Kulturausschuss

Anfrage der ratsfraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Kulturausschusses am 05. September 2019:
Mit der Auslobung eines Ideenwettbewerbs für das Denkmal für das 39er Regiment am Reeser Platz kommt die Diskussion über das kriegsverherrlichende Denkmal endlich in die Gänge. Bis zur Umgestaltung des Platzes bzw. der „künstlerischen und freiraumplanerischen Kommentierung“ wird es aber noch Jahre dauern. Währenddessen ist zu befürchten, dass auch weiterhin der Platz bzw. das Denkmal zu revanchistischen Aktivitäten missbraucht wird. Einen Tag nach dem städtischen Workshop zu dem Denkmal am 17. November 2018 wurde beispielsweise erneut ein Kranz zum Gedenken an die Täter des 39er Regiments im Durchgang, der sogenannten Gruft, abgelegt. Anscheinend befindet sich der Schlüssel dazu bei einem Bestattungsunternehmen. 

Im Workshop wurden Ideen geäußert, wie kurzfristig und ohne großen Aufwand die Intention des Denkmals gebrochen werden könnte. Als Beispiel wurde genannt, die sogenannte Gruft zu öffnen und einen Durchgang zum Platz dahinter zu schaffen. 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Befindet sich der Schlüssel und damit der Zugang zur sogenannten „Gruft“ im Besitz der Stadt? Wenn nein, warum nicht und warum werden dann nicht die Schlösser ausgetauscht?
     
  2. Wie will die Verwaltung verhindern, dass dieses Jahr bspw.  am  Volktrauertag erneut Kränze hinterlegt werden?
     
  3. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, den Durchgang durch die sogenannte Gruft zu öffnen? Wenn ja, wie und wann kann dies umgesetzt werden. Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Ulrich Peters                             Daniela Dauner                                  Olaf Nordsieck       

 

Antwort der Verwaltung am 05.09.2019 (Beigeordneter Lohe)

zu Frage 1: Ein Schlüssel befindet sich in der Obhut des zuständigen Fachamtes, dem Kulturamt. Seit 2009 kümmert sich zudem eine Privatperson um die Sauberkeit und Dekoration der Krypta und verfügt daher ebenfalls über eine Zugangsmöglichkeit zur Krypta.

zu Frage 2: Es ist nicht unüblich, dass am Volkstrauertag Kränze zum Gedenken an Opfer von Kriegen und Gewalt niedergelegt werden. Dementsprechend wurde seitens der Verwaltung bisher kein Verbot über die Niederlegung eines Kranzes am Volkstrauertag ausgesprochen. Es wurde jedoch auf die Möglichkeit verwiesen, alternativ einen Kranz am offiziellen Ort der Landeshauptstadt Düsseldorf, auf dem Nordfriedhof, niederzulegen.

zu Frage 3: Die Kunstkommission führt derzeit einen Ideenwettbewerb durch. In Abhängigkeit dieses Ergebnisses sollen die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden. Es wird empfohlen, erst im Zuge dessen auch die Durchgängigkeit mit dem Denkmalschutz abzustimmen.