Kriterien zur Deklarierung von Streubesitz

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften am 06. September 2012:

In der Ratssitzung am 24. Mai 2012 wurde eine Anfrage, Vorlage 01/91/2012 u. a. wie folgt beantwortet: … Die Wohnhäuser Lindenstraße 118 und 122 sind seit Jahren dem sogenannten „Streubesitz“ der Städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) zugeordnet.

Laut unserem Erkenntnisstand werden diese Häuser von jeweils 15 Mietparteien bewohnt. Diese Mietparteiengrößenordnung fällt aber im Vergleich zu sonstigem „Streubesitz“, der in der Regel z.B. eher Einfamilienhäuser betrifft, aus dem Rahmen.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Nach welchen Kriterien werden Häuser / Grundstücke, die sich in städtischem Besitz befinden, als sogenannter „Streubesitz“ deklariert?

  2. Welche Institution nimmt letztendlich diese Einstufung vor?

  3. Wie viele Häuser / Grundstücke werden aktuell noch als Streubesitz geführt?

Freundliche Grüße


Helmut Born    Carina Limper    Helmut Goldenstedt