Lärmbelästigung durch Wassermotorräder/Jetskis auf dem Rhein

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 6. November 2019:
Laut Wassermotorräder-Verordnung dürfen Jetskis in Düsseldorf nur den Rheinabschnitt zwischen der Flughafenbrücke und dem Sporthafen Lörick (Rheinkilometer 750 – 753) in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr befahren, jedoch nicht vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang.

Tatsächlich fahren Jetskis jedoch auch auf Abschnitten des Rheins, auf denen sie nicht zugelassen sind. Anwohnerinnen und Anwohner in Golzheim, Pempelfort, Altstadt, Carlstadt und Unterbilk beklagen sich regelmäßig über den schrillen Motorenlärm und die Wellenschlaggeräusche von Jetskis, die mit hoher Geschwindigkeit in Ufernähe unterwegs sind. Ein einzelner Jetski erzeugt im Normalbetrieb einen Schalldruck von 85 Dezibel, was dem Lärm an einer Hauptverkehrsstraße vergleichbar ist. Bei Vollgas können Jetskis einen Schalldruck von über 105 Dezibel erreichen. Dies entspricht dem Lärm einer Kettensäge oder eines Drucklufthammers in 1 m Entfernung.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf stellt folgende Anfrage:

  1. Wie viele mögliche Verstöße von Jetskis gegen Lärmschutzbestimmungen wurden dem Ordnungsamt in den letzten fünf Jahren gemeldet und wie wurde mit den Meldungen verfahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)?
     
  2. Wie viele der gemeldeten Verstöße wurden mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)?  
     
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Lärmbelästigung durch Jetskis effektiv zu verringern?

Mit freundlichen Grüßen

Anja Vorspel                  Georg Blanchard                                   Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 15.01.2020 (Beigeordneter Zaum)

zu den Fragen 1 - 3: Die Überwachung des Schiffsverkehrs auf dem Rheinstrom einschließlich der dafür geltenden Lärmschutzvorschriften fällt nicht in den Aufgabenbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf. Daher liegen im Ordnungsamt zu dem Thema keinerlei Erkenntnisse vor. Die zuständige Generaldirektion  Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes (GDWS) – Standort Münster – hat auf Anfrage am 17. September 2019 mitgeteilt:
»Bezüglich Wassermotorräder werden bei der GDWS hauptsächlich Verstöße gegen die Wassermotorräder-Verordnung durch die Wasserschutzpolizei zur Anzeige gebracht und geahndet. Überwiegend betrifft dies  Zuwiderhandlungen gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 [Unerlaubtes Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen] und § 3 Abs. 2 Wassermotorräder-Verordnung [Gefährdende oder belästigende Fahrweise]. Häufig auch in Verbindung mit
Verstößen gegen die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung und/oder der Sportbootführerscheinverordnung
[…].
Folgende Zahlen (die jedoch nicht nur den Rhein bei Düsseldorf betreffen sondern den gesamten  Zuständigkeitsbereich des Standortes Münster der GDWS) kann ich Ihnen daher zu v. g. Verstößen mitteilen:
2015 wurden 29 Verstöße,
2016 wurden 13 Verstöße,
2017 wurden 20 Verstöße,
2018 wurden 28 Verstöße und
2019 (bis zum heutigen Tage) wurden 27 Verstöße zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld geahndet. «