Leiharbeit und Werkverträge in städtischer Verwaltung und bei Tochterfirmen

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 16.01.2020:
Laut Bundesarbeitsagentur waren im Jahresdurchschnitt 2018 in Deutschland 1 Mio. Beschäftigte als LeiharbeitnehmerInnen tätig. In den letzten zehn Jahren ist ihre Zahl damit auf das zehnfache, in den letzten 20 Jahren auf das 25-fache gestiegen. Etwa 3 Prozent aller Beschäftigten sind in Deutschland über Leiharbeitsfirmen beschäftigt. Laut Aussage der Arbeitsagentur lag der Anteil in Düsseldorf in der ersten Hälfte des Jahres 2017 bei 3,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im „Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung“; bei unter 25-Jährigen sogar bei 4,5 Prozent.

Selbst die Bundesagentur stellt zum Thema Leiharbeit fest: Das Zugangsrisiko in Arbeitslosigkeit aus Zeitarbeit ist überdurchschnittlich hoch“. Die Entlohnung ist dafür miserabel. „Die erzielten Bruttoarbeitsentgelte in der Zeitarbeit sind unterdurchschnittlich. Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte erhielten im Jahr 2018 im Mittel (Median) ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 3.304 €. Der mittlere Verdienst in der Zeitarbeit war mit 1.928 € um 42 Prozent niedriger.“ (Blickpunkt Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Juli 2019) Für einfache Tätigkeiten wurde den Beschäftigten in der Leiharbeit 28% weniger Lohn bezahlt als in regulären Jobs, bei Tätigkeiten auf Fachkraft Niveau 24%, schreibt die Arbeitsagentur weiter.

Der Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen, die zu Dumpinglöhnen in den Betrieben eingesetzt werden, übt Druck auf die Stammbelegschaften aus und hebelt die Tarifverträge aus. Gleichzeitig nutzen auch Kommunen das Mittel der Leiharbeit und zeitlich begrenzte Arbeitsverträge. Das sorgt für Unsicherheit bei den Betroffenen, ob ihr Vertrag verlängert wird und schafft keine sichere Zukunftsperspektive.

Leiharbeit vernichtet Arbeitsplätze und drückt die Löhne. Das hat nicht nur Folgen für die Leiharbeitenden, die einem höherem Verarmungsrisiko ausgesetzt sind, sondern auch für die öffentlichen Haushalte. Neben dem Verlust von Steuereinnahmen und Beiträgen zur Sozialversicherung muss der Bund jährlich elf Milliarden Euro aufwenden, um die Verdienste von Leiharbeitenden und Niedriglöhnern über Hartz IV aufzustocken und subventioniert damit Betriebe, die Armutslöhne zahlen. Aufgrund der Veränderung des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung weichen Leiharbeitsfirmen und Unternehmen auf die Form von ebenso zeitlich gebundenen sogenannten Werkverträgen aus. In gleicher Weise wird über Werkverträge Lohndumping durch Dienstverträge, Geschäftsbesorgungsverträge usw. betrieben. Es geht um den Einsatz von Gruppen von ArbeitnehmerInnen als Fremdpersonal in Unternehmen, wie auch bei kommunalen Diensten. Alles hat ein und denselben Zweck: Reduzierung der Personalkosten im Vergleich zur Stammbelegschaft.

In diesem Zusammenhang stellt die DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Fragen:

  1. Wie viele Personen mit welchen Entgeltstufen und in welchen Bereichen waren bei der Stadt Düsseldorf und ihren Tochterunternehmen (aufgeschlüsselt nach Unternehmen) im Rahmen eines LeiharbeitnehmerInnenverhältnisses und/oder Werkvertrages im Jahre 2018 bis Stichtag 31.07.2019 beschäftigt?
     
  2. In welchen Bereichen der städtischen Verwaltung und bei Tochterfirmen bestehen Werkverträge mit Fremdfirmen und welche Tätigkeiten werden über diese abgewickelt?
     
  3. Wie stellen sich die Arbeitsentgelte für die Stammbelegschaft und LeiharbeitnehmerInnen und/oder Werkverträgen in den jeweiligen Bereichen im Vergleich dar?

Mit freundlichen Grüßen
 

Helmut Born                                      Manfred Wollnitz                                 Julia Marmulla

 

Antwort der Verwaltung am 16.01.2020 (Beigeordneter Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke)

Vorbemerkung zu o.g. Anfrage, die bis auf den zeitlichen Rahmen inhaltsgleich zur Anfrage aus 2018, Vorlage 11/ 28/2018, ist:
Die Beantwortung der Fragen 1 – 3 beinhaltet keine Aussagen zum Thema Werkverträge bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, da diese nicht zentral durch das Hauptamt bearbeitet werden. Auf eine manuelle Abfrage in allen Ämtern und Instituten der Stadtverwaltung wurde aufgrund des erheblichen personellen Aufwandes verzichtet.

zu Frage 1: In den Jahren 2018 und 2019 bis zum Stichtag 31.07.2019 wurden insgesamt 45 Leiharbeiter*innen in der Verwaltung eingesetzt. Die konkreten Einsatzbereiche und Entgeltgruppen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Für die städtischen Tochterunternehmen wird auf die Ausführungen in Anlage 2 verwiesen.

zu Frage 2: Für die städtischen Tochterunternehmen wird auf die Ausführungen in Anlage 2 verwiesen.

zu Frage 3: Die Verwaltung beauftragt ausschließlich tarifgebundene Unternehmen, so dass die im jeweiligen Tarifvertrag getroffenen Vereinbarungen gelten. Dabei kommen in der Regel die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitunternehmen e.V. (IGZ e.V.) und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und den Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge zur Anwendung. Diese regeln u.a. die wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Urlaub.
Es wird somit eine tarifkonforme Entlohnung sichergestellt. Darüber hinaus ist ein direkter Vergleich nicht möglich, da in den Stundensätzen der Entleihfirmen außer dem Verdienst der entliehenen Mitarbeitenden auch Sozialkosten sowie eine Gewinnspanne enthalten sind.
Für die städtischen Tochterunternehmen wird auf die Ausführungen in Anlage 2 verwiesen.

Anlage:
Anlage POA/014/2019