Leistungen der einmaligen Bedarfe für Betroffene transparent gestalten

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 31.08.2021 (AGS/062/2021):

Das Amt für Soziales legt dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales die Arbeitshilfe „Einmalige Bedarfe im SGB“ inklusive Preisverzeichnis zur Beratung zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 2. November 2021 vor.

Begründung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Mai diesen Jahres mit einer neuen Arbeitshilfe die „Rundverfügung 50 II 4 Einmalige Bedarfe (Stand September 2011)“ aufgehoben.

Die neue Arbeitshilfe, inklusive der Preisverzeichnisse für einmalige Bedarfe, ist für Betroffene und Beratende nur aufgrund des Engagements sozialer Initiativen einsehbar. Auch bleiben viele Fragen bei Betroffenen und Beratenden nach der ersten Durchsicht der neuen Arbeitshilfe offen. So heißt es auf Seite 5, dass „(a)ls notwendiger Bedarf für eine Erstausstattung mit Mobiliar und elektrischen Großgeräten (...) ausschließlich die in der Anlage Preisverzeichnis genannten Möbel anerkannt werden (können).“

Bestimmte Leistungen wie Jugendbetten und Schülerschreibtische sind im angehängten Preisverzeichnis nicht enthalten. Zumindest Jugendbetten werden als Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung aufgezählt.

Dabei soll die Arbeitshilfe grundsätzlich „(...) als Richtlinie einem einheitlichen Verwaltungshandeln (...)“ dienen.
Ob Jugendlichen und ihren Eltern also beispielsweise die Kostenübernahme eines Schreibtisches gewährt wird, bleibt nach der Lektüre intransparent und Sache der Entscheider:innen.

Dabei haben die übernahmefähigen Leistungen der einmaligen Bedarfe auf das Leben vieler Menschen einen großen Einfluss. Betroffenen kann nur durch eine transparente Darstellung der Leistungen der einmaligen Bedarfe Planungssicherheit verschafft werden, die besonders in sich ändernden Lebenssituationen wichtig ist. Zusätzlich hat nach Auffassung der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf jede:r Betroffene das Recht, die bewilligungsfähigen Leistungen zu kennen.
Deshalb sollte die Ausgestaltung dieser Arbeitshilfe dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born             Jost Guido Freese             Cornelia Schlemper


Antrag wurde zurückgezogen.