Nachverkäufliche Baurechtsänderungen

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des AWTL am 8. Januar 2019:
Angesicht von knappem und überteuertem Wohnraum in Düsseldorf erzielen Wohnungsbaugrundstücke pro Quadratmeter mehrfach höhere Verkaufspreise als Gewerbegrundstücke. Dadurch entsteht für Investoren prinzipiell ein Anreiz, Grundstücke von der Stadt als Gewerbeflächen zu erwerben und nach einer baurechtlichen Nutzungsänderung zum Wohnungsbaugrundstück weiter zu veräußern oder selbst für Wohnungsbau zu nutzen.

Generell könnte eine Nutzungsänderung von Gewerbegrundstücken in Wohnungsbaugrundstücke zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen. Tatsächlich wird dieser Effekt nicht erreicht, wenn der niedrigere Grundstückspreis nicht an die MieterInnen weitergereicht wird. DIE LINKE befürchtet, dass stattdessen baurechtliche Nutzungsänderungen von Investoren zur Erhöhung ihrer Gewinnspanne missbraucht werden.                                                                                                                          

Das Gleiche gilt für die Umwandlung von ehemaligen Büro- oder Gewerbegebäuden in Wohngebäude.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viel Gewerbe-/Bürofläche, die im Anschluss in Wohnraum umgenutzt wurde, haben die Stadt und ihre Tochterunternehmen in den letzten drei Jahren mit welchem Erlös veräußert (bitte aufschlüsseln nach bebaut und unbebaut verkauften Grundstücken)?
     
  2. Wenn die Grundstücke vom Käufer im Anschluss weiterveräußert wurden, welche Gewinne wurden damit gegenüber dem Verkaufspreis der Stadt erzielt (bitte aufschlüsseln nach bebaut und unbebaut verkauften Grundstücken)?
     
  3. Wie viele Wohnungen mit wie vielen Quadratmetern Wohnfläche entstanden bzw. entstehen auf diesen vormaligen Gewerbe-/Büroflächen (bitte aufgeschlüsselt nach bebaut oder unbebaut verkauften Grundstücken)?
                

Mit freundlichen Grüßen

 

Christian Jäger                          Ben Klar                            Julia Heggemann

 

Antwort der Verwaltung am 08.01.2019 (Beigeordnete Zuschke)

zu Frage 1: Das Liegenschaftsamt veräußert bebaute und unbebaute Grundstücke mit einer Bauverpflichtung. Die Bauverpflichtung orientiert sich am bestehenden oder künftigen Baurecht. In den vergangenen drei Jahren wurden Gewerbeflächen als Gewerbeflächen veräußert und werden auch als Gewerbefläche genutzt. Gleiches gilt für Grundstücke mit einer Wohnraumnutzung. Es liegen keine Informationen vor, ob bei Tochterunternehmen der Stadt Gewebe-/Büroflächen veräußert und im Anschluss in Wohnraum umgenutzt wurden.

zu Frage 2: Über vertragliche Sicherungen, wie ein Wiederkaufsrecht, eine Bauverpflichtung und Vertragsstrafen, wird sichergestellt, dass keine Spekulationsgewinne beim Erstkäufer möglich sind und auch langfristige kaufvertragliche Regelungen auf den Rechtsnachfolger übergehen (z.B. Pflicht zum mietpreisgedämpften Wohnraum).

zu Frage 3:  Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.