NRW- Förderprogramm "Extra-Zeit zum Lernen"

Schulausschuss

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 08.06.2021:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Förderprogramms "Extra- Zeit zum Lernen" des Landes NRW ein Konzept für die Unterstützung der Schüler:innen zum Ausgleich entstandener Kompetenzdefizite zu erarbeiten und entsprechende Anträge zur Bewilligung der Mittel in bedarfsgerechter Höhe zu stellen. Diese Förderung soll insbesondere Schüler:innen aus Familien zukommen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten.

Begründung:
Im Rahmen des Förderprogramms "Extra-Zeit zum Lernen" stellt das Land NRW 36 Millionen Euro für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung.

Dadurch soll versucht werden, Lernlücken, die durch die Corona-Pandemie entstan- den sind, zu schließen. Dies ist aufgrund der aktuellen Situation auch dringend erforderlich. Auf der Internetseite des Schulministeriums heißt es unter anderem dazu: „Die weiterhin flexible Gestaltung der Programme erlaubt es, die außerschu- lischen Bildungsangebote auch außerhalb der Schulferien zum Beispiel an Wochen- enden durchzuführen. Zudem sind die Angebote offen für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen und aller Jahrgänge. Ab März 2021 tritt zudem eine weitere Flexibilisierung in Kraft, die es ermöglicht, Angebote auch für einen Drei-Stunden-Zeitraum (dann an mindestens zwei Tagen à drei Stunden) durchzuführen.“ Dabei handelt es sich um freiwillige, außerschulische Angebote.

Es bedarf stärkerer Unterstützung um die individuellen Auswirkungen der Pandemie auszugleichen. Dieses Förderprogramm kann einen wichtigen Beitrag für eine zusätzliche Förderung von Schüler:innen leisten. Für Schüler:innen ist seit Beginn der Pandemie kein normaler Schulalltag mehr möglich. Quarantäneanordnungen für einzelne Klassen, Gruppen, Jahrgänge oder ganze Schulen sorgen für völlig unterschiedliche Vorbedingungen, ebenso die sehr unterschiedlich gestalteten Gebote von Online-Unterricht. Die Bildungsgerechtigkeit kann auch auf Grund von unter- schiedlichen Lernbedingungen in den Familien nicht sichergestellt werden. Daher ist es dringend erforderlich, dass die Stadt Düsseldorf entsprechende Konzepte vorschlägt und Fördergelder beantragt. Die Stadt muss alles dafür tun, dass die entstanden Kompetenzdefizite bei allen Schüler:innen ausgeglichen werden können.

Freundliche Grüße
Georg Blanchard                 Tanja Bernhard