Parken auf Baumscheiben und Grünstreifen
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des
Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 17.04.2024 (OVA/061/2024):
Baumscheiben befinden sich auf Gehwegen oder oft auch als Inseln zwischen Parkplätzen. Sie sind von der Fahrbahn mit einem Bordstein getrennt. Auch Grünstreifen gehören nicht zu Straße. Aufgrund des Parkdrucks parken jedoch Autos ordnungswidrig auf Baumscheiben und Grünstreifen.
Das Parken der Pkw auf Baumscheiben gefährdet die Baumwurzeln, weil durch das Gewicht des Wagens der Boden verdichtet wird. Die Bäume trocknen langsam aus, da der Boden nicht genügend Wasser aufnehmen kann. Auch werden teils beim Rangieren Bäume touchiert und die Rinde erheblich verletzt.
Sowohl Baumscheiben als auch Grünstreifen werden durch austretende Flüssigkeiten wie zum Beispiel Benzin oder Motoröl verunreinigt.
Im Klimaanpassungskonzept KAKDUS der Stadt Düsseldorf steht, dass es angesichts der neuen Herausforderungen einer „wassersensibleren“ Stadtgestaltung bedarf. Dazu zählt, dass Flächen zur Versickerung ein wichtiger Baustein gegen Starkregenereignisse sind und entsprechend geschützt werden müssen.
Sowohl Parken auf Grünstreifen (§ 2 StVO/ § 12 StVO) als auch Parken auf Gehwegen (§ 12 Abs.4 StVO) sind Ordnungswidrigkeiten. Auch besagt die Baumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf, dass Schädigungen von Bäumen verboten sind, die das weitere Wachstum beeinträchtigen (§2 Abs. 4.1), oder Einwirkungen auf den Wurzelbereich haben, weil diese zum Absterben der Bäume führen können (Baumschutzsatzung §2 Abs. 4.2ff).
Die LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wegen Parken auf Grünflächen oder Baumscheiben wurden 2022 und 2023 geahndet (wenn möglich bitte nach Bezirksvertretungen aufschlüsseln)?
2. Wie plant die Verwaltung, Baumscheiben oder Grünstreifen besser gegen Falschparker zu schützen?
3. Gibt es Flächen, auf denen das ordnungswidrige Parkverhalten auf Grünflächen oder Baumscheiben noch geduldet wird, und wenn ja,wo in Düsseldorf und aus welchen Gründen?
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Sigrid Lehmann Birgit Götz
Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zur:
Antwort zu Frage 1:
Die städtische Verkehrsüberwachung achtet bei ihrer Tätigkeit in besonderer Weise auf das verbotswidrige Parken auf Grünflächen oder Baumscheiben, weil diese Verstöße neben den geschilderten Beeinträchtigungen der Pflanzen durch ihre offensichtliche Rechtswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit häufig auch das Rechtsgefühl der Menschen besonders stark beeinträchtigen.
Eine Auswertung der Falldaten aus der städtischen Verkehrsüberwachung unter diesem Gesichtspunkt ist allerdings nicht möglich: Das Parken auf Grünflächen oder Baumscheiben kann gegen verschiedene Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, ggf. auch der Düsseldorfer Straßenordnung oder des Landesnaturschutzgesetzes verstoßen. Dementsprechend werden Verstöße unter unterschiedlichen Tatbestandsnummern erfasst. Gleichzeitig können die meisten dieser Tatbestände auch durch andere Verhaltensweisen verwirklicht werden (z. B. das Parken auf einer befestigten Verkehrsinsel).
Antwort zu Frage 2:
Grundsätzlich ist das Parken auf Baumscheiben oder Grünstreifen verboten.
Geschützt werden können diese Flächen durch Baumschutzbügel, niedrige Rohrholme, das Setzen von Pfosten oder Findlingen.
Antwort zu Frage 3:
Nein.