Parkverbote im Kreuzungs-und Einmündungsbereich durch Fahrbahnmarkierungen verdeutlichen

Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ordnungs-und Verkehrsausschusses am 24. März 2021:

Der Ordnungs-und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, das stadtweite Aufbringen des Vorschriftzeichens 299 gem. Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Nr. 73 (gezackte Linie) zur Verdeutlichung des Geltungsbereichs des Parkverbots an Kreuzungen und Einmündungen gem.§ 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO an Straßen mit Kindergärten, Altenheimen, Schulen und Gaststätten durchzuführen

Begründung:
Das ordnungswidrige Parken im Bereich von Straßeneinmündungen und -kreuzungen stellt nicht nur eine Belästigung z.B. beim Überqueren der Straße mit einem Kinderwagen dar; es gefährdet andere Verkehrsteilnehmer:innen.

In diesen Bereichen parkende Autos erschweren die Übersicht abbiegender Fahrzeuge und Fahrräder. Ebenso setzen sie querende Fußgänger:innen dem Risiko aus, zu spät von anderen Verkehrsteilnehmer:innen wahrgenommen zu werden. Abbiege-und Wendevorgänge sind laut Unfallstatistik 2020 immer noch die mit Abstand größte Unfallursache.

Das Parkverbot im Bereich von Einmündungen und Straßenkreuzungen gem. § 12 Seite 2Abs. 3 Ziff. 1 StVO wird jedoch von Autofahrer:innen in Düsseldorf häufig nicht eingehalten.
Neben dem Parkdruck spielt dafür wahrscheinlich eine große Rolle, dass der Geltungsbereich des Parkverbots schwierig abzuschätzen ist. Das Aufbringen zusätzlicher Fahrbahnmarkierungen stellt vor diesem Hintergrund eine verhältnismäßig kostengünstige Maßnahme zur Unfallprävention dar. Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrssicherheit durch die Markierungen zu erhöhen und bis Ende 2021 zu planen und anzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Vorspel                  Sigrid Lehmann                Sirin Datli

Der Antrag wurde vertagt.