Personalsituation in städtischen Kitas

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 26. September 2019:

Am 1. August begann das neue Kita-Jahr. Laut Mitteilung der Stadt Düsseldorf  stehen insgesamt  27.300  Betreuungsplätze für  Kinder bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Das sind im Vergleich zum Vorjahr fast 1.000 Plätze mehr. Gleichzeitig werden in mehreren Einrichtungen die Öffnungszeiten verlängert. Eine insgesamt positive Entwicklung. Bezeichnend ist jedoch, dass in der Mitteilung keinerlei Bezug genommen wird auf die personelle Situation in den Kitas. Immer wieder kommt es zu Engpässen und Ausfällen von Erzieher*innen. Ursache ist u.a., dass Planstellen konsequent nicht besetzt werden. Die schon schwere Arbeit der Erzieher*innen wird dadurch weiter verdichtet. Hinzu kommt die niedrige tarifliche Einstufung. 

Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE folgende Fragen:

  1. Wie viele Erzieher*innen-Stellen in den städtischen Kitas sind zum Stichpunkt 31.08.2019 unbesetzt?
     
  2. Ist daran gedacht, die Erzieher*innen tariflich höher einzugruppieren um eine Beschäftigung in der Stadt attraktiver zu machen? Welche anderen Maßnahmen sind angedacht?
     
  3. Wie verhindert die Verwaltung, dass in Abwesenheitsfällen von Erzieher*innen Kita Gruppen zusammengelegt werden müssen?

Mit freundlichen Grüßen
 

Helmut Born                     Manfred Wollnitz                                    Julia Marmulla

 

Antwort der Verwaltung am 26.09.2019 (Beigeordneter Prof. Dr. Andreras Meyer-Falcke)

Vorbemerkung:
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in Abstimmung mit dem Dezernat 06 / Amt 51.

zu Frage 1: In den Tageseinrichtungen für Kinder werden sowohl Fachkräfte als auch Ergänzungskräfte als pädagogisches Personal eingesetzt. Zu den Fachkräften zählen zum Beispiel Erzieher*innen oder Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger*innen. Unter die Ergänzungskräfte fallen zum Beispiel Kinderpfleger*innen. Darüber hinaus wird weiteres Fachpersonal zum Beispiel für Sprachförderung oder Einzelintegration in den Kindertageseinrichtungen beschäftigt.
Insgesamt handelt es sich hier um rund 1285 Stellen. Hiervon sind 54,5 Stellen als Springerstellen, die über den Personalbedarf gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hinausgehen, zum Beispiel für Krankheitsausfälle ausgewiesen.
Zum Stichtag 31.08.2019 sind davon 33,36 Stellen vakant und weitere vakante 18,07 Stellen werden aktuell besetzt. Die Besetzungsquote beträgt daher zum o.g. Stichtag 96 %.

zu Frage 2: Die Erzieherstellen in den Kitas sind sachgerecht nach EG S 08a bewertet. Eine Abweichung vom Tarifvertrag zum Zwecke der Personalakquise ist derzeit nicht vorgesehen.
Das Hauptamt befindet sich jedoch gemeinsam mit dem Jugendamt in der Konzeptionsphase zur Anwendung der Richtlinie im Rahmen der Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (die sog. VKA-Richtlinie), die eine Zulagengewährung für Fachkräfte ermöglicht. Aufgrund des großen Handlungsspielraums ist zunächst die Erarbeitung einer innerbetrieblichen Regelung bzw. Handlungsanweisung unter Beteiligung der Gremien erforderlich.

zu Frage 3: Die Dienstpläne in den Einrichtungen werden so erstellt, dass geplante bzw. planbare Abwesenheiten der pädagogischen Kräfte (Urlaub, Fortbildung) die Betreuungsqualität und -kontinuität möglichst nicht beeinträchtigen.
Bei nicht planbaren Abwesenheitsfällen von Erzieher*innen greift ein Bündel von Maßnahmen mit dem Ziel, Betreuungsqualität und Betreuungskontinuiät im Hinblick auf Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen situationsabhängig bestmöglich sicherzustellen. Besonderes Augenmerk wird dann auf die Betreuungssicherheit und die Aufsichtspflicht gerichtet.
Um Personalengpässe zu kompensieren, wird im betroffenen Gruppenbereich zunächst das Personal der vorhandenen Springerstellen aus der Kindertagesstätte eingesetzt. Der Einsatz weiterer Springerkräfte aus dem Stadtbezirk wird durch die Leitungskraft organisiert. Diese Stadtbezirksspringerkräfte sind den Einrichtungen bekannt und kennen ihre möglichen Einsatzorte. Als weitere Maßnahme wird geprüft, ob der Einsatz aus anderen Tagesstätten der Abteilung für diese vertretbar ist.
Generell und unabhängig von personellen Engpässen wird der pädagogische Alltag in den städtischen Kindertagesstätten nicht in unauflöslichen, statischen Gruppenzusammenhängen organisiert, sondern folgt den unterschiedlichen altersspezifischen Entwicklungsstufen, Interessen und Bedürfnissen und der Kinder aller Gruppen. Die Kinder gehören „ihrer“ Gruppe zwar an, aber in gruppenübergreifenden Angeboten, in der teiloffenen und offenen Arbeit lernen sich die Kinder der ganzen Einrichtung kennen und haben Kontakt und Vertrauen auch zum gesamten pädagogischen Personal.
Das Zusammenlegen von Gruppen kann also nicht nur als organisatorisches Instrument zur Kompensation von Personalausfällen gesehen werden, sondern gruppenübergreifendes pädagogisches Arbeiten ist für Kinder und Teams gelebter Alltag. Immer muss dabei die Aufsichtspflicht gesichert sein.
Berücksichtigt wird in der geplanten gruppenübergreifenden pädagogischen Arbeitsweise, wie auch in der „Gruppenzusammenlegung“ bei personellen Engpässen die Situation der Kinder, ihr Alter, ihre Selbständigkeit und ihr Bindungsbedürfnis, die Sicherung der Aufsichtspflicht und die Kompetenz und Belastbarkeit der pädagogischen Fachkräfte.