Pilotprojekte für besonders benachteiligte EU-BürgerInnen

Integrationsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Integrationsausschusses am 02.04.2014:

Im vergangenen Sommer erfolgte ein Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW an die Kommunen zur Einreichung von Projektanträgen für „ESF-kofinanzierte Vorhaben für Armutszugewanderte in Nordrhein-Westfalen“. Projektanträge sollten im Rahmen einer Interessenbekundung bis zum 30.09.2013 eingereicht werden.

In dem Projektaufruf heißt es: „Mit dem Ziel der Aktivierung, Heranführung und Integration in den hiesigen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt beabsichtigt das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) die Förderung von Pilotprojekten für besonders benachteiligte EU-Bürgerinnen und –Bürger, die zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht der vollen Arbeitsnehmerfreizügigkeit unterliegen.

Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Landesarbeitspolitik geleistet werden. Im Zentrum stehen hierbei in Nordrhein-Westfalen lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger, deren Zuwanderung in besonderer Weise durch Armut, Not und Diskriminierung geprägt ist und die aufgrund bestehender Vermittlungshemmnisse ohne eine Förderung im Rahmen der Pilotprojekte mittel- bis langfristig keinen Zugang in das Erwerbsleben finden.“

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Hat Düsseldorf eine Interessensbekundung (Projektkonzeption und Finanzierungsplan) beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW eingereicht und wenn nein, warum nicht?

  2. Falls eine Interessensbekundung eingereicht wurde, für welche konkreten Projekte und Träger wurde diese eingereicht und wie wurden diese ausgewählt?

  3. Wurden Projektanträge bewilligt und wenn ja, welche Projekte werden mit welchen Trägern in Düsseldorf umgesetzt?

Freundliche Grüße

Christian Jäger             Emmanouil Mastrokoukos                  Zoran Brajovic


Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Hat Düsseldorf eine Interessensbekundung (Projektkonzeption und Finanzierungsplan) beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW eingereicht und wenn nein, warum nicht?

Frage 2:
Falls eine Interessensbekundung eingereicht wurde, für welche konkreten Projekte und Träger wurde diese eingereicht und wie wurden diese ausgewählt?

Frage 3:
Wurden Projektanträge bewilligt und wenn ja, welche Projekte werden mit welchen Trägern in Düsseldorf umgesetzt?

Antwort:

Im August 2013 stellte die Landesregierung Fördermittel für „besonders von der Zuwanderung betroffene Kommunen“ in Aussicht.

Förderfähig sollten Modellprojekte für EU-Bürgerinnen und Bürger sein, die zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen. Vor dem Hintergrund, dass sich die Landeshauptstadt Düsseldorf bisher nicht als problembelastet betrachtet, wurde keine Bewerbung abgegeben.