Präventionsprogramme gegen sexualisierte Gewalt an städtischen Grundschulen

Schulausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Schulausschusses am 16.08.2022 (SCHUA/076/2022):

Die ungestörte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist ein besonders hohes Gut. Sexualisierte Gewalt traumatisiert Betroffene für ihr gesamtes Leben und verursacht gravierende seelische Wunden, Scham und Angst. Nur wenige finden den Mut und die Kraft, sich als Kind oder später im Erwachsenenalter anderen anzuvertrauen. Aus der Kriminalstatistik für das Jahr 2021 geht hervor, dass im Jahr 2021 mehr als 17.700 Kinder und Jugendliche in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind.

Sexueller Missbrauch kann überall stattfinden – im familiären Kontext, aber auch in staatlichen wie in privaten Einrichtungen. Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist deshalb eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen und zentrale Aufgabe des Staates. Präventionsprogrammen an Schulen kommt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt eine wichtige Rolle zu, schließlich haben diese neben dem Bildungsauftrag auch einen Kinderschutzauftrag. Umso wichtiger ist es, dass Präventionsprogramme eine feste Verankerung im Schulprogramm jeder einzelnen städtischen Grundschule in Düsseldorf finden.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Welche Angebote im Bereich der Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt gab es im vergangenen Jahr an städtischen Grundschulen (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Angebots, Name der Grundschule)?
     
  2. Welche Unterstützung leistet die Stadt bei der Auswahl geeigneter gewaltpräventiver Programme und Maßnahmen an Grundschulen?
     
  3. Ist geplant, ein einheitliches Konzept für die Präventionsarbeit an jeder Grundschule gegen sexualisierte Gewalt einzuführen? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

Freundliche Grüße
Georg Blanchard                    Tanja Bernhard                          Rene Engels


Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:

Antwort zu Frage 1:
In den jeweiligen Richtlinien und Lehrplänen der Grundschulen ist verpflichtend verankert, dass die Schulen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt in allen Jahrgängen diesen Bereich regelmäßig im Rahmen des Unterrichtes sowie mit Hilfe von Projekten thematisieren und mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam bearbeiten. Darüber hinaus ist die Präventionsarbeit ein wesentlicher sowie obligatorischer Bestandteil des Erziehungsauftrags in den Grundschulen. Seit Anfang des Jahres ist zudem jede Schule verpflichtet, ein eigenes „Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch“ zu erstellen (16. Schulrechtsänderungsgesetz NRW; siehe auch Antwort auf Frage 3). Daran arbeiten die Schulen augenblicklich.

Die städtischen Grundschulen nehmen regelmäßig Unterstützungsmaßnahmen und Projekte im Rahmen des ihnen hierfür zur Verfügung stehenden Budgets in Anspruch. Im Themenbereich sexualisierte Gewalt gibt es verschiedene Anbieter und Maßnahmen, auf die zurückgegriffen werden kann. Beispielhaft seien hier die Präventionsprojekte „Mein Körper gehört mir“ sowie „Die große Nein-Tonne“ der theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück genannt, die an verschiedenen Düsseldorfer Grundschulen eingesetzt werden.

Entsprechende Angebote sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler kontinuierlich für die Thematik sensibilisiert werden. Sie vermitteln den Schülerinnen und Schülern konkrete sowie verlässliche Handlungsmöglichkeiten. Bei der Auswahl, Durchführung und Etablierung von Präventionsangeboten spielen u.a. die Schulsozialarbeitenden eine große Rolle, die an allen Grundschulen in Düsseldorf vertreten sind. Darüber hinaus steht mit dem Zentrum für Schulpsychologie, dem Kriminalpräventiven Rat, dem Jugendamt, der Polizei und vielen weiteren Akteuren ein engmaschiges städtisches Präventionsnetzwerk zur Verfügung.

Die Schulen nehmen die Präventionsarbeit gegen sexualisiert Gewalt in Eigenverantwortung wahr. Eine zentrale Erfassung ist daher nicht erforderlich und vorgesehen.

Anwort zu Frage 2:
Das Zentrum für Schulpsychologie bietet allen Düsseldorfer Schulen Unterstützung bei der Auswahl geeigneter gewaltpräventiver Programme und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule an. Dies umfasst selbstverständlich auch den Bereich der sexualisierten Gewalt. Im Rahmen der Schulentwicklung unterstützt die Schulpsychologie außerdem die Erarbeitung von Schutzkonzepten, durch die eine nachhaltige Präventionsarbeit im Schulprogramm verankert und gestärkt werden kann. Im Rahmen des gewaltpräventiven Budgets des Zentrums für Schulpsychologie ist eine finanzielle Förderung ausgewählter Projekte und Angebote an Schulen möglich. Zusätzlich werden eigene schulinterne sowie schulübergreifende Fortbildungsangebote zur Verfügung gestellt, durch die Lehr- und Fachkräfte aus Schule im Themenbereich der Prävention sexualisierter Gewalt sensibilisiert und weitergebildet werden.

Neben dem Zentrum für Schulpsychologie sind verschiedene weitere städtische und außerstädtische Akteure an der Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt beteiligt und bieten den Düsseldorfer Grundschulen im Netzwerk Unterstützung bei der Auswahl und Durchführung geeigneter Maßnahmen an.

Antwort zu Frage 3:
Wie in Antwort 1 bereits herausgestellt, liegt die Planung und Umsetzung der Präventionsarbeit in der Verantwortung der einzelnen Grundschulen. Aufgrund der geltenden Richtlinien und Lehrpläne muss eine regelmäßige Thematisierung im Unterricht situativ und individuell angepasst in jeder Schule erfolgen. Ein zentral gesteuertes einheitliches Konzept seitens der Stadt ist daher nicht erforderlich.

An dieser Stelle sei noch einmal auf das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen (16. Schulrechtsänderungsgesetz) hingewiesen. Mit diesem wird u.a. verfügt, dass jede Schule ein „Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch“ erstellt. Auch hier ist kein einheitliches Konzept verpflichtend vorgesehen, das Zentrum für Schulpsychologie und weitere Akteurinnen in der Präventionsarbeit empfehlen den Schulen jedoch ein Vorgehen gemäß der Bundeskampagne „Kein Raum für Missbrauch“ der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).

Die Bundeskampagne schlägt neun Bausteine für Schutzkonzepte an Schulen gegen sexualisierte Gewalt vor. Einer der Bausteine umfasst dabei die Bereitstellung von Präventionsangeboten an Schulen. Das Zentrum für Schulpsychologie bietet den Düsseldorfer Schulen gemeinsam mit Kooperationspartnern Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten gemäß der Bundeskampagne an und hat in den vergangenen Schuljahren bereits verschiedene Grund- und weiterführende Schulen in diesem Prozess begleitet