Resolution: Alterteilzeit verlängern!

Rat

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 24. September 2009:

Mit den gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit hat der Gesetzgeber angestrebt, älteren MitarbeiterInnen einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize zu schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen. Durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ist geregelt, dass die Altersteilzeit von der Agentur für Arbeit gefördert wird, soweit sie spätestens am 31. Dezember 2009 angetreten wird und der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert den Deutschen Bundestag auf, eine Förderung der Altersteilzeit über den 31.12.2009 zu gewährleisten und den entsprechenden gewerkschaftlichen Forderungen nachzukommen.

Begründung:

Nur etwa jede/r fünfte Arbeitnehmer/in schafft es, bis zum regulären Rentenalter in sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit zu arbeiten. In der Wirtschaftskrise steigen Altersarbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit deutlich stärker an als die allgemeine Arbeitslosenrate.

Ein flexibler Ausstieg für die Älteren über Altersteilzeit sollte direkt mit der Förderung eines jungen Menschen verknüpft werden. Deshalb wäre es sinnvoll, eine Förderung der Altersteilzeit mit der Einstellung von zusätzlichen Auszubildenden oder die Übernahme nach der Ausbildung zu verknüpfen. Genau an dieser Schnittstelle drohen junge Menschen in der derzeitigen Krise am Berufseinstieg zu scheitern. Die Altersteilzeit kann hier entgegenwirken:

Diese Förderung der BA führt unmittelbar zu Minderausgaben beim Arbeitslosengeld und beim ALG II. Denn Arbeitslosigkeit und Lohnersatzleistungen wären für viele alte und junge Arbeitnehmer/innen die traurige Alternative.

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Laubenburg                    Gilbert Yimbou             Adelgunde Kahl