Sammelunterkünfte für Flüchtlinge

Bauausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Bauausschuss am 15.10.2013:

Die Zahl der Flüchtlinge in Düsseldorf steigt und somit auch der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten. Die Düsseldorfer Ratsmehrheit verhindert allerdings seit langem eine adäquate Unterbringung der Flüchtlinge dezentral in normalen Wohnungen. Stattdessen werden sie in Sammelunterkünften untergebracht, obwohl dies für die Betroffenen zu zusätzlichen psychischen Belastungen führt. Privatsphäre und Bewegungsfreiheit bleiben ihnen weitgehend verwehrt.

Am 28.05.2013 berichtete die Rheinische Post unter dem Titel „Stadt findet keine Plätze für Flüchtlinge“ über die Konzeptlosigkeit der Stadt. In dem Artikel heißt es: „Es fehlen Wohnplätze. Die Stadt hat bislang kein Konzept, wie sie entstehen sollen.“ In welchem Zustand die Unterkünfte sind und ob eine ausreichende Ausstattung besteht, ist zudem fraglich.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Flüchtlingsunterkünfte mit wie vielen Plätzen gibt es derzeit in Düsseldorf und wie viele Quadratmeter stehen einer Person mindestens und durchschnittlich zur Verfügung?

  2. Wie viele neue Flüchtlingsunterkünfte sind zurzeit in Düsseldorf geplant und gibt es Vorgaben innerhalb der Verwaltung, nach denen sie ausgewählt werden? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, wonach richtet sich die Auswahl?

  3. Wie viele der derzeitigen Flüchtlingsunterkünfte entsprechen nicht diesen Vorgaben bzw. weisen Mängel auf und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel sind vorgesehen?

Freundliche Grüße

Daniela Dauner                Moritz Westerberg                Peter Klein

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Bonin:

Frage 1:
Wie viele Flüchtlingsunterkünfte mit wie vielen Plätzen gibt es derzeit in Düsseldorf und wie viele Quadratmeter stehen einer Person mindestens und durchschnittlich zur Verfügung?

Antwort:
Im Gebiet der Stadt Düsseldorf werden gegenwärtig 8 Unterkünfte, die sich teilweise in städtischem und teilweise in privatem Eigentum befinden, ausschließlich zur Un-terbringung Asyl suchender Personen genutzt. Die Unterkünfte verfügen über eine Fläche von insgesamt ca. 18.000 qm (Einheiten zwischen ca. 1.100 qm und ca. 3.000 qm). Die Belegung variiert je nach Personengruppe (Familien, Einzelpersonen etc.), so dass ein konkreter Flächenschlüssel pro Person nicht angegeben werden kann. Aktuell sind ca. 1.100 Asylbewerberinnen und –bewerber in Düsseldorf unter-gebracht.


Frage 2:
Wie viele neue Flüchtlingsunterkünfte sind zurzeit in Düsseldorf geplant und gibt es Vorgaben innerhalb der Verwaltung, nach denen sie ausgewählt werden? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, wonach richtet sich die Auswahl?

Antwort:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist entsprechend § 1 des Flüchtlingsaufnahmege-setzes verpflichtet, die ihr von der Bezirksregierung zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Unter diese Verpflichtung fallen auch Menschen, die einen Asylfolgeantrag stellen oder bei denen eine ausländerrechtliche Statusverschlechterung erfolgt. Die Unterbringung wird auf Grundlage des § 53 Asyl-verfahrensgesetzes und des § 3 Asylbewerberleistungsgesetzes in der Regel als Sachleistung in einer Gemeinschaftsunterkunft, gewährt. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen. Dies be-deutet, dass Sammelunterkünfte der Menschenwürde entsprechen müssen, gleich-zeitig aber auch eindeutig als nur vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit er-kennbar sein sollen.

Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt keine zentrale Unterbringung, vielmehr sollen die Personengruppen auf verschiedene Sammelunterkünfte im Stadtgebiet Düsseldorf verteilt werden. Entsprechend der vom Land zugewiesenen Asylbewerberinnen und –bewerber werden sukzessive Gebäude für die Unterbringung hergerichtet.

Kriterien bei der Beurteilung der Standorte sind unter anderem die planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen, das unmittelbare Umfeld unter Betrachtung sozialer und städtebaulicher Aspekte sowie die Realisierbarkeit. Die Bewertung der Realisierbarkeit erfolgt unter immobilienwirtschaftlichen und bautechnischen Ge-sichtspunkten.


Frage 3:

Wie viele der derzeitigen Flüchtlingsunterkünfte entsprechen nicht diesen Vorgaben bzw. weisen Mängel auf und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel sind vorgesehen?

Antwort:
Die Gebäude befinden sich in einem nutzbaren Zustand. Anfallende notwendige In-standsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten werden nach Bekanntwerden - je nach Eigentumssituation - entweder durch das Amt für Gebäudemanagement in Auftrag gegeben bzw. der Eigentümer wird aufgefordert diese entsprechend den mietvertrag-lichen Regelungen zu veranlassen.