Sanierungsbedarf bei städtischen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

Bauausschuss
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Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 20.01.2015:  Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen bieten vielen Kindern und Jugendlichen einen Ort, an dem sie Freunde finden, sich treffen und voneinander lernen können. Dies trägt zu einer positiven Entwicklung von jungen Menschen bei und ist ein wichtiger Bestandteil in der Jugendarbeit. Ein guter baulicher Zustand der Liegenschaften ist unabdingbar und sollte regelmäßigen Überprüfungen unterzogen werden. Bei Sanierungsbedarf sollte zeitnah gehandelt werden, um einen reibungslosen Ablauf in den Einrichtungen zu garantieren.

DIE LINKE. Ratsfraktion fragt an: 

  1. Bei welchen städtischen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gibt es Sanierungsbedarf und wie sieht dieser Sanierungsbedarf aus, aufgeschlüsselt nach Gebäuden? 

  2. Falls Sanierungen vorgesehen sind, gibt es einen Zeit- bzw. Prioritätenplan und wie sieht dieser aus?

  3. Wie viele Mittel werden im Haushalt 2015 und in den folgenden Hauhaltsjahren für die Sanierung städtischer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen eingestellt?

Freundliche Grüße  

Daniela Dauner                            Peter Klein                       Moritz Westerberg


Antwort der Verwaltung am 20.01.2015: (Dr.-Ing. Gregor Bonin)

zu Frage 1 und 2:
Am 04.12.2014 hat der Rat einen Begleitantrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP (Vorlage 01/253/2014) zum Haushaltsplanentwurf 2015 beschlossen, der die Priorisierung von fünf Ersatzneubauten und einem Neubau für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen beinhaltet und die Verwaltung beauftragt, die Planung aufzunehmen.

Die Verwaltung plant die Einbringung der Ausführungs- und Finanzierungsbeschlussvorlage für den ersten Ersatzneubau an der Heerdter Landstraße in die politischen Gremien im 1. Quartal 2015.

zu Frage 3: Die Etatisierung der Haushaltsmittel erfolgt erst nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §14 Gemeindehaushaltsverordnung NW, die mit der Erstellung der Beschlussvorlage zur Herbeiführung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses erfüllt sind.

In 2015 werden vorbehaltlich der Zustimmung zum o.g. Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses die erforderlichen Mittel zum Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Heerdter Landstraße eingestellt.