Situation der Frauenhäuser im Jahr 2014

Gleichstellungsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 16.06.2015 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage:  Jede dritte Frau in der Europäischen Union ist einer aktuellen Studie zufolge seit ihrer Jugend Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt geworden. In Frauenhäusern finden die betroffenen Frauen persönlichen Schutz und Sicherheit und gewinnen Abstand von ihrer Bedrohungssituation. In Düsseldorf gibt es das „Internationale Frauenhaus“ der AWO sowie das „Frauenhaus Düsseldorf“ des Vereins Frauen helfen Frauen.

Aufgrund fehlender Plätze müssen an den Düsseldorfer Frauenhäusern allerdings jedes Jahr eine enorme Anzahl Schutz suchender Frauen abgelehnt werden – im Jahr 2013 betraf dies alleine beim „Internationalen Frauenhaus“ 181 Frauen. Was mit den abgelehnten Frauen geschieht ist ungewiss, da keine Nachverfolgungsmöglichkeiten oder Folgekontakte bestehen. Viele Frauen werden jedoch in der gefährlichen Situation verbleiben müssen. Für diese Frauen bedeutet die Ablehnung eine akute Gefährdung.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie vielen Aufnahmeanfragen konnten im Jahr 2014 an den Düsseldorfer Frauenhäusern nicht entsprochen werden?
  1. Wie viele Frauenhaus-Plätze gib es aktuell in Düsseldorf?
  1. Ist die Einrichtung weiterer Frauenhaus-Plätze in Düsseldorf vorgesehen? Wenn ja, wie viele Plätze sollen eingerichtet werden? Wenn nein, warum sollen keine weiteren Plätze eingerichtet werden?

Freundliche Grüße 

Angelika Kraft-Dlangamandla       

 

Antwort der Verwaltung am 16.06.2015 (Beigeordneter Hintzsche):

zu Frage 1: Im Internationalen Frauenhaus der AWO konnten 170 Anfragen nicht entsprochen
werden.
Davon:
         · 140 wegen Vollbelegung,
         · 9 Frauen waren Wohnungslos,
         · 13 Frauen waren nicht misshandelt,
         · Bei 5 Anfragen war nur ein Bett frei, die anfragende Frau hatte jedoch Kinder,
         · 3 Migrantinnen hatten keine Aufenthaltserlaubnis, die zur Inanspruchnahme
            öffentlicher Gelder berechtigte und konnten den Aufenthalt nicht selbst finanzieren.


zu Frage 2: Im Internationalen Frauenhaus gibt es 8 Plätze für Frauen und 4 Plätze für Kinder.

zu Frage 3:Das Amt für soziale Sicherung und Integration beantwortet die Frage wie folgt:
Aus Sicht des „Zuschussgebers“ kann mitgeteilt werden, dass das Amt für soziale
Sicherung und Integration seit Jahren auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse
des Ausschusses für Gesundheit und Soziales die Düsseldorf Frauenhäuser in
Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Vereins „Frauen helfen Frauen“
fördert. Beide Frauenhäuser erhalten einen jährlichen kommunalen
Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage eines Einzel- beziehungsweise
Zuwendungsvertrages.
Die hierzu vorliegenden (Statistik-) Angaben der Frauenhäuser dienen in erster Linie
zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der kommunalen
Zuschussmittel. So werden zum Beispiel die Zahl und die Gründe der Nichtaufnahmen
genannt, dezidierte Angaben, wie viele der abgewiesenen Frauen an andere
Frauenhäuser vermittelt werden oder welche alternativen Hilfsangebote genutzt
werden konnten, sind hingegen nicht Gegenstand der jährlichen Berichterstattung.
Das derzeitige Fördersystem von Frauenhäusern setzt sich aus Landesförderung
(Personalkostenförderung), freiwilligen kommunalen Zuschüssen sowie Eigenmitteln
der Trägerinnen und Träger zusammen. Es basiert auf den Richtlinien für die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte
Frauen des Ministeriums für Gesundheit, Familie, Frauen und Integration vom
08.12.2009.
Darüber hinaus kann lediglich mitgeteilt werden, dass kommunale Zuschussmittel zur
Erweiterung der bestehenden Kapazitäten in den Düsseldorfer Frauenhäusern im Etat
des Amtes für soziale Sicherung und Integration nicht zur Verfügung stehen.

Die Frauenhäuser in Düsseldorf antworten wie folgt:
Frauenhäuser werden in NRW in der Mehrzahl vom Landesverband Rheinland
finanziert, dieser übernimmt anteilig die Personalkosten. Die Restfinanzierung ist von
Kommune zu Kommune unterschiedlich. Es ist nicht davon auszugehen, dass der
LVR weitere Frauenhäuser fördert. Unser Ziel ist es, dass die Finanzierung der
Frauenhäuser gesichert bleibt.