Situation der Unterbringung auf einem angespannten Wohnungsmarkt

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 13.02.2023 (AWM/008/2023):

Weil die Kapazitäten der Düsseldorf Notunterkünfte zu gering sind, leben laut Medienberichten (RP, 24.01.2023) aktuell 1.900 von 8.000 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Düsseldorf fliehen mussten, in von der Stadt kurzzeitig angemieteten Unterkünften. Nur rund die Hälfte hat in Düsseldorf eine Privatwohnung gefunden.

Dies ist die Auswirkung einer Wohnungspolitik, die bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nach Auffassung der LINKEN versagt hat. DIE LINKE fordert, dass die Kapazitäten der Düsseldorfer Notunterkünfte erweitert und der Wohnungsbau durch die Städtische Wohnungsbaugesellschaft entschieden vorangetrieben wird.

Laut dem Zeitungsbericht vom 24. Januar hat die Stadt zurzeit 65 Unterkünfte angemietet, plant aber, "richtigen" Wohnraum zu schaffen. Private Vermieter hätten außerdem leerstehende Bürogebäude angeboten, die sich nach Umbau als kommunale Unterkünfte eignen sollen.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Welche konkreten Pläne verfolgt die Stadtverwaltung, um kurz-und mittelfristig die Kapazitäten zur Unterbringung vonGeflüchteten und Wohnungslosen bedarfsgerecht zu erweitern?(Bitte mit Zahlen zu angestrebten Kapazitäten hinterlegen.)
     
  2. Welche längerfristigen Planungen und/oder Überlegungen gibt esbei der Stadtverwaltung, um dauerhaft bedarfsgerechteKapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten undWohnungslosen zu schaffen? (Bitte mit Zahlen zu angestrebtenKapazitäten hinterlegen.)
     
  3. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um auf demDüsseldorfer Wohnungsmarkt bezahlbaren Wohnraum inbedarfsgerechten Größenordnungen und Preisklassen zu schaffen,damit Menschen nicht dauerhaft auf die Unterbringung instädtischen Unterkünften angewiesen sind?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                            Ben Klar                            Mbulelo Dlangamandla


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:

Die Anfrage wird in Abstimmung mit dem Dezernat für Kultur und Integration zu Frage
1 und 2 wie folgt beantwortet:

Antwort zu Frage 1:
Aktuell bringt das Amt für Migration und Integration rund 3.500 geflüchtete Menschen in 21 kommunalen Unterbringungseinrichtungen unter. Hinzu kommen circa 1.400 wohnungslose Menschen in 30 kommunalen Unterkünften sowie weitere 3.500 Menschen aus der Ukraine, von denen circa zweidrittel noch in kurzfristig angemieteten Hotelobjekten untergebracht sind. Es ist geplant, die derzeit noch in Hotels untergebrachten Menschen in diesem Jahr sukzessive in mittel- und längerfristige Unterbringungsformen mit einem wohnhaften Charakter zu verlegen.

Antwort zu Frage 2:
Siehe Antwort zu Frage 1.

Antwort zu Frage 3:
Folgende Strategien, Instrumente und Maßnahmen werden von der Stadtverwaltung verfolgt, um die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum voranzutreiben und kontinuierlich als ein prioritäres Thema der Stadtplanung, Wohnungswirtschaft, im Liegenschaftsbereich und dem Genehmigungswesen auf der Agenda haben.

1. Bekämpfung von Zweckentfremdung von Wohnraum
Seit Inkrafttreten der ersten Wohnraumschutzsatzung im Oktober 2019 ist die zweckfremde Nutzung von Wohnraum in Düsseldorf unter ein generelles Verbot mit Befreiungsvorbehalt gestellt.

Ziel der Satzung ist es, Wohnraum für den allgemeinen Wohnungsmarkt zu erhalten und nach zweckfremder Nutzung wieder in den Wohnungsmarkt zurückzuführen.

Insbesondere leerstehende Wohneinheiten und für Zwecke der Kurzzeitvermietung genutzte Wohnräume liegen im Zentrum der Ermittlungen sowie der darauffolgenden Antrags- oder ordnungsbehördlichen Verfahren. Es werden hierbei alle rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung des Wohnraumbestandes ausgeschöpft, die in der Düsseldorfer Wohnraumschutzsatzung sowie im seit Juli 2021 geltenden Wohnraumstärkungsgesetz NRW vorgesehen sind. So wurden im Jahr 2021 98 Wohnungen und im Jahr 2022 75 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt.

2. Ausschöpfen der Förderkulisse des Landes NRW
Düsseldorf erhält seit 2018 ein jährliches Globalbudget von zuletzt 60 Mio. Euro für die Förderung von Mietwohnungen, selbstgenutztem Wohneigentum und Modernisierungsmaßnahmen. Im Rahmen dieses Globalbudgets wurden jährlich rd. 55 Mio. Euro zur Förderung von Mietwohnraum eingeplant. Davon wurden im Zeitraum 2018 bis einschließlich 2022 1.820 Mietwohnungen, verteilt auf alle Stadtbezirke, gefördert. Für das Jahr 2023 liegen bereits 16 Förderanträge für rund 500 Mietwohnungen vor.

3. Wohndialoge mit der Wohnungswirtschaft
Die Verwaltung steht im regelmäßigen Austausch mit der Wohnungswirtschaft und den Interessenverbänden. Dabei geht es insbesondere um die Kommunikation und Abstimmung der wohnungswirtschaftlichen Impulse für die politischen Gremien (Rat) sowie deren Umsetzung in politische Ziele und Beschlüsse sowie konkret in Projekte.

Der Austausch zu den jeweiligen wirtschaftlichen, rechtlichen und sächlichen Abhängigkeiten und den gemeinsamen Zielen hat im Jahr 2022 mehrfach und regelhaft stattgefunden und trägt dazu bei, Lösungen der bestehenden Probleme, z.B. in Genehmigungswesen, bei Konzeptvergaben, bei der Optimierung bestehender Projekte für eine bessere Umsetzungskulisse für bezahlbaren Wohnraum gemeinsam mit allen Akteuren vor Ort zu entwickeln und kontinuierlich so an der Seite der Wohnungswirtschaft zu sein.

4. Aktive Baulandbereitstellung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf betreibt eine aktive Baulandbereitstellung unter Anwendung des Handlungskonzeptes Wohnen. Neben Festsetzungen zum HKW werden über städtebauliche Verträge auch notwendige Daseinsbausteine wie Kita, Schulen, Sporteinrichtungen, grüne und verkehrliche Infrastruktur gesichert. Auch das gehört zu einer verantwortungsvollen wohnungspolitischen Stadtentwicklung.

Im April dieses Jahres hat der Rat eine Anpassung der Quotierungsregelung (eine wesentliche Maßnahme des Handlungskonzept Wohnens) beschlossen. Danach müssen nun bei Wohnungsneubauprojekten auf privaten Grundstücken, die über ein Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichem Vertrag Planungsrecht erhalten, 50% der geplanten Wohneinheiten/Wohnfläche im öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau entstehen; der Anteil der Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau beträgt dabei mindestens 30%. Dadurch wird auf dem Wohnungsmarkt weiterhin für alle Einkommensgruppen Wohnraum entstehen – Düsseldorf ist eine Stadt für alle. Dazu gehören nunmehr auch Hochhäuser mit einem spezifischen Anteil preisgedämpften Wohnens.

Um diesem Ziel auch weiterhin gerecht zu werden, wird derzeit intensiv an der Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes Wohnen zu einem Düsseldorfer Baulandmodell gearbeitet, welches die Erfassung und Aktivierung möglicher Wohnbauflächen genauso beinhaltet, wie die konsequente Nutzung städtebaulicher Instrumente zur Sicherung und Entwicklung von Wohnbauflächen. Auch die Verbindung von Klimaschutzauflagen und Energieeffizienzbausteinen soll mit den sozialen Aspekten des Wohnens besser abgestimmt werden, um hier die Folgekosten für das Wohnen zu reduzieren.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf sieht es als ihre Aufgabe an, alle Instrumente des Ermöglichens von Wohnungsbau, insbesondere geförderten und preisgedämpften, aber auch des Wohnraumschaffens für besondere Gruppen, wie Senioren und junge Generationen zu ermöglichen und zu befördern. Dazu gehören die Instrumente, die aus der Inwertsetzung und Aktivierung von Flächen eine Rückgabe bezahlbarer Wohnungen und begleitender Infrastruktur als Social Return zwingend ableiten und somit in die Stadt einspielen.

Zur Sicherung und Entwicklung erschwinglichen Wohnraums in Miete und Eigentum dienen auch die sich in Arbeit befindlichen Sozialen Erhaltungssatzungen. Darüber hinaus haben Verwaltung und Politik im letzten Dreivierteljahr mehrere Vorkaufsrechtssatzungen gegen Preisspekulationen auf den Weg gebracht. Dies ist ein sehr deutliches Zeichen für bezahlbaren Wohnraum.

Zudem hat die Landeshauptstadt Düsseldorf eine bundesweite Initiative zur realistischen Anwendbarkeit der sogenannten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und anderer Instrumente zur Aktivierung brachliegender Projekte und Flächen auf den Weg gebracht und wird die damit verbundenen Erkenntnisse konsequent anwenden, um diese Flächenpotenziale, die sich in privater Hand befinden, zu heben. Mit der Aktivierung dieser Flächen durch Bauleitplanung wird automatisch das HKW eingesetzt.