Situation von Sexarbeiter*innen in Zeiten von Corona

Gleichstellungsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 5. Mai. 2020:
Seit dem 18. März 2020 erließen die Landesregierungen Verfügungen, mit denen sie flächendeckend den Betrieb von konzessionspflichtigen Prostitutionsgewerben untersagten. In Nordrhein-Westfalen erlauben die Formulierungen der neuen Allgemeinverfügungen unter Verweis auf „körpernahe Dienstleistungen“, die keinen Mindestabstand von 1,5 Metern garantieren, ein Verbot der Prostitutionsausübung. Jedoch enthält keine der jetzigen Allgemeinverfügungen ein explizites Verbot der Ausübung von Prostitution.

In Düsseldorf haben sich seit dem Inkrafttreten des ProstSchG vom 01.Juli 2017 bis Ende März 2019 601 Personen gemeldet, die der Tätigkeit der Prostitution nachgehen. Laut Bericht der NRZ vom 25.01.2020 sind es inzwischen 736. Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 15.04.2019 angegeben, dass täglich ca. 400 bis 600 Personen sexuelle Dienstleistungen anbieten.

Weiterhin erfasst das ProtsSchG nicht die Anzahl der illegal tätigen Sexarbeiter*innen, der Minderjährigen, sowie der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Der überwiegende Anteil – rund zwei Drittel – stammt laut Bericht von Kober, der Kommunikations- und Beratungsstelle für Prostituierte und Frauen in prekären Lebenslagen, aus Osteuropa, insbesondere aus Rumänien, Bulgarien, Polen, Russland, Tschechien und Ungarn. Einige kommen aus Lateinamerika (sechs Prozent) und Asien (vier Prozent). Etwa elf Prozent stammen ursprünglich aus Deutschland.

Viele dieser Sexarbeiter*innen haben keine legale Aufenthaltserlaubnis, leben in Abhängigkeitsverhältnissen und sind allein von ihren Einnahmen abhängig. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen weist darauf hin, dass diese Sexarbeiter*innen keinen festen Wohnsitz haben, unter anderem in den Bordellen wohnen und keine Krankenversicherung haben.

Aktuell steigt die Nachfrage in Prostituierten- und Freierforen, da sich die Sexarbeiter*innen offiziell nicht mehr legal betätigen können, aber ihre Kosten bleiben. Der Preis für Sexarbeit ist stark gesunken, um auf dem Markt zu bleiben. Somit sind die Sexarbeiter*innen noch ungeschützter.

In Düsseldorf kümmern sich die Projekte „RAHAB“ des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer (SKFM) sowie „Flingern Mobil“ um Prostituierte. RAHAB hat im August 2019 ein Projekt gestartet, welches mit Streetworkerinnen arbeitet. Seit August 2019 haben sich bis Anfang März 723 Kontakte ergeben. Allein in den ersten zwei Wochen des Erlasses haben sich über 30 Sexarbeiter*innen zum ersten Mal gemeldet.

  1. Welche neuen Bedarfe ergeben sich aus dem Verbot der Ausübung von Sexarbeit vom 18. März. 2020 für RAHAB und Flingern Mobil für die Betreuung von Sexarbeiter*innen?
     
  2. Welche Bedarfe ergeben sich aus dem Verbot der Ausübung von Sexarbeit vom 18. März für die Sexarbeiter*innen?
     
  3. Wurde für Sexarbeiter*innen in Düsseldorf eineAufhebung des Zwangs zum persönlichen Erscheinen bei Gesundheits- und Ordnungsbehörden erlassen, wenn nein, warum nicht?

Freundliche Grüße
 

Petra Müller-Gehl                 Jacqueline Kiefer               Cornelia Schlemper

 

Antwort der Verwaltung am 05.05.2020 (OB Geisel)

Die Beantwortung der Fragen 1 - 3 erfolgt seitens des Gesundheitsamtes. Zusätzlich erfolgt die Beantwortung der Frage 3 seitens des Ordnungsamtes.

zu Frage 1: Die Beratungsstelle RAHAB des SKFM e.V. hält auf die Nachfrage weiterhin den direkten aufsuchenden Beratungskontakt zu den Sexarbeiter*innen aufrecht. Hervorzuheben ist der neu entstandene Unterstützungsbedarf bei der Beantragung wirtschaftlicher Hilfen, der mit der Dauer des momentanen Tätigkeitsverbots weiter ansteigen wird.

Das Projekt "Aufwind" des Trägers Flingern mobil e.V. hat die Beratungsarbeit für männliche Sexarbeiter auf telefonische oder persönliche Kontakte über die Beratungsstelle umgestellt, da auch die bisherigen Kontaktorte von der Schließung betroffen sind.

zu Frage 2: Die Schließung der Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnlichen Einrichtungen hat für alle Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen. Steuerlich angemeldete und nach dem Prostituiertenschutzgesetz registrierte Sexarbeiter*innen profitieren von den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wie z.B. Grundsicherungsleistungen oder Zuschüssen als Solo-Selbstständige.

Das Übernachtungsverbot in den Prostituiertenstätten wurde am 25.03.2020 durch das Bundesministerium für Famillie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Auslegung von § 18 Abs. 2 Nr. 7 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) vor dem Hintergrund der Corona-Krisenlage neu bewertet, so dass eine drohende Wohnungslosigkeit Sexarbeitender abgewendet werden konnte. Zu Beginn der Corona-Pandemie sind allerdings viele Sexarbeiter*innen mit Migrationshintergrund frühzeitig in ihr Heimatland zurückgekehrt.

Die beschriebene Situation führt in einem hohen Maße zu Beratungsleistungen zu sozialrechtlichen, psychosozialen und insbesondere wirtschaftsabsichernden Bedarfen von Sexarbeiter*innen. Anfragen von Sexarbeitenden werden derzeit per E-Mail oder Telefon beantwortet.

zu Frage 3:

Antwort seitens des Gesundheitsamtes: Eine persönliche Vorsprache bei den Gesundheits- und Ordnungsbehörden ist durch das erlassene Tätigkeitsverbot der Prostitution aktuell nicht notwendig.

Antwort seitens des Ordnungsamtes: Die Ausübung der Prostitution ist als nicht priviligierte körpernahe Dienstleistung nach allen Fassungen des § 7 Coronaschutzverordnung untersagt. Einen nachvollziehbaren Bedarf für die Neuanmeldung als Prostituierte*r (§ 3 des Prostituiertenschutzgesetzes des Bundes) gibt es deshalb derzeit nicht. Die Frage nach einer Aufhebung der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen dürfte sich der insoweit zuständigen Bundesregierung daher bisher nicht gestellt haben.

Seit dem 16. März 2020 sind die Dienststellen der Stadt Düsseldorf auf Beschluss des Krisenstabes im Übrigen für den Publikumsverkehr geschlossen, Anmeldungen von (neuen) Prostituierten können daher beim Ordnungsamt Düsseldorf derzeit nicht erfolgen. Diesbezügliche Nachfragen oder Beschwerden von Betroffenen sind bislang nicht bekannt gworden.