Sondernutzung Außengastronomie

Rat

Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Vorlage RAT/564/2022 zur Sitzung des Rates am 02.02.2023 (RAT/057/2023):

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:
“Der Rat beschließt, für die erlaubte Sondernutzung öffentlicher Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf zu Zwecken der Außengastronomie in der Sommersaison vom 01. März bis zum 31. Oktober 2023 einen teilweisen Gebührenverzicht für, Benutzungsgebühren nach den Tarifstellen 7.1 bis 7.5 der Anlage 1 zur Sondernutzungssatzung. Die Gebühren für die Nutzung von Straßenflächen, auf denen sich PKW-Stellplätze befinden, werden pauschal nach dem Gebührensatz für das Bewohnerparken abgerechnet.”

Begründung:
Bei Nutzung des Straßenraums durch die Gastronomie ist nach Auffassung der LINKEN wichtig, dass im Sinne der Mobilitätswende Platz vom motorisierten Individualverkehr bevorzugt umgenutzt wird.

Die Gastronomie sollte also durch besonders niedrige Gebührensätze zur Nutzung von Parkflächen ermutigt werden. Da der Anteil der Geh- und Radwege am Straßenraum insgesamt vergrößert werden muss, darf die Nutzung dieser Flächen für die Gastronomie nicht gefördert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel                                  Sigrid Lehmann


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.