Sponsoring der Düsseldorfer Tochtergesellschaften der Veranstaltungen zum ESC

Haupt- und Finanzausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.07.2011:

Auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf wurde berichtet, dass der als Rahmenprogramm für den ESC stattfindende Brauchtumsumzug von der städtischen Tochtergesellschaft IDR unterstützt wurde. In der Bild-Zeitung wurde diese Unterstützung mit einem Betrag von 40.000.-  € beziffert. 

Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Welche weiteren Düsseldorfer Tochtergesellschaften / Beteiligungsgesellschaften haben ebenfalls Rahmenveranstaltungen gesponsert und welche Veranstaltung wurde jeweils finanziell unterstützt?
  1. Mit jeweils welchem finanziellen Betrag wurden die  genannten Rahmenveranstaltungen gesponsert?

Freundliche Grüße

 

Gilbert Yimbou                         Angelika Kraft-Dlangamandla


Antwort durch OB Elbers:


 

Frage 1:
Welche weiteren Düsseldorfer Tochtergesellschaften/Beteiligungsgesellschaften haben ebenfalls Rahmenveranstaltungen gesponsert und welche Veranstaltungen wurden jeweils finanziell unterstützt?

Antwort:
Neben diversen in Düsseldorf ansässigen Unternehmen und der Industrieterrrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR AG) haben sowohl die Messe Düsseldorf GmbH als auch die Rheinbahn AG die Landeshauptstadt Düsseldorf bei der Ausrichtung des Eurovision Song Contest unterstützt.

Als „Official Supplier des Rahmenprogramms der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Eurovision Song Contest“ hat die Messe einen finanziellen Beitrag zum Festivalprogramm der Stadt geleistet. Die Rheinbahn hat im Veranstaltungszeitraum für die Länderdelegationen Busse bereitgestellt, einen Shuttle-Service erbracht und zum City- Dressing beigetragen.


Frage 2:
Mit jeweils welchem finanziellen Betrag wurden die genannten Rahmenveranstaltungen gesponsert?

Antwort:
Sponsoring ist die zumeist finanzielle Unterstützung eines Ereignisses durch ein Unternehmen. Das Unternehmen erhält dafür bestimmte Gegenleistungen. Das Sponsoring durch die städtischen Tochtergesellschaften/Beteiligungsgesellschaften erfolgte nicht nur durch Geldleistungen. Vielmehr konnten sich alle Sponsoren grundsätzlich auch mit Sach- und Dienstleistungen engagieren. Als Gegenleistung hierfür erhielten die Gesellschaften vor allem entsprechende Assoziationsrechte mit dem Eurovision Song Contest 2011 und konnten so für sich werben.